— 307 —
Ich wills ja gewiß meinem Schuhmacher oder dem Pro-fessor des Zivilprozesses nicht benehmen, sein Urteil übereine Rede Bismarcks, wie über ein Gemälde Menzels odereinen Vortrag von Helmholtz zu haben und auszusprechen;aber mir scheint es nicht gemeinnützlich, noch vorteilhaft,für seine eigenen Interessen, wenn er selbst Gesetze beraten,Bilder malen oder physiologische Untersuchungen anstellenwill. Mögen sich immer die Leute, die nicht Politiker vonFach sind, für Politik interessieren wie für Kunst uudWissenschaft; aber sobald sie selber thätige Politik, Kunstoder Wissenschaft treiben, kann nichts als eitel Pfuschereiherauskommen.
Auch sollte sich meiner Ansicht nach die Beschäftigungmit der Politik keineswegs auf ein bloßes Interesse be-schränken; nicht nur die gewählten Vertreter der Nation,nicht nur die Presse, nein, die Nation direkt kann und solltesich heute überall in Europa an der Kontrolle der Ver-waltung beteiligen, wie sie dies z. B. in England nie unter-läßt. Dort ist ja die Masse ganz von der thätigen Politikausgeschlossen, ja erst seit fünfzehn Jahren, und auch nurteilweise, zum Wahlrecht zugelassen; die Verwaltung istganz in den Händen einer Gesellschaftsklasse, und der Massesteht nur die Kontrolle zu, welche sie durch Korrespondenzmit der Presse, Denunziation in den Meetings, gerichtlicheKlagen oder endlich durch das Organ ihrer Vertreter imParlament mittelst Interpellation ausübt; aber nie kannjemand aus dem Volke selber Magistrat werden. Manmeint dort, es sei mit der Politik wie mit anderen Feldernmenschlicher Thätigkeit: jeder solle das Recht haben, seinenArzt und seinen Advokaten zu diskutieren, beziehungsweiseabzuschaffen, aber nur wer gewisse Garantieen fachlicherBefähigung aufweisen könne, dürfe selber als Arzt oderAdvokat fungieren.
20*