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Nicht Gefängnis, sondern Zuchthaus muß angedroht werden.Also formulierten gewiegte, hochansehnliche Männer ihr Ver-langen.
Nun denke man sich: Herr Kommerzienrat Wolf, In-haber einer alten Firma, eines prunkvollen Hauses, einerangesehenen gesellschaftlichen Stellung, Mitglied großer Ver-waltungskorporationen, Haupt einer Familie steht vor seinemKassenschrank. Et ist an dem Punkt angekommen, wo ersich nicht mehr verhehlen kann, daß er, sei es in thörichterVerschwendung, sei es in falschen Spekulationen, mehrSchulden gemacht hat als er bezahlen kann, nnd, um sichaus der Verlegenheit zu helfen, hält er, nach der Vorstellungjener Gesetzesweisen, folgenden Monolog: Wie wäre es,wenn ich die hier vor mir liegenden Aktien und Obligationender Witwen Meyer und Müller verpfändete, ohne sie recht-zeitig wieder einlösen zu können; kommt das schließlich anden Tag und komme ich wegen dieser und einer Reihe ganzähnlicher Vergehen vor Gericht, so werde ich meine Ehreverlieren, in Schande, in Gefangenschaft geraten, meineFamilie ins tiefste Unglück stürzen und für alle Zeiten einverlorener, elender Mann sein — aber, setzt er hinzu: dasalles ist doch kein Abhaltungsgrund. Komme ich auf drei,vier Jahre ins Gefängnis, so ist das zwar mit manchenUnbequemlichkeiten verbunden, allein gar so schlimm ist esnicht; vielleicht wird man mir sogar die Begünstigung ge-währen, daß ich nur Düten zu kleben brauche, wie einZeitungsschreiber, welcher wegen Beleidigung verurteilt wird,das Kleben ist ja überhaupt jetzt eine sozialpolitische Bürger-pflicht im Deutschen Reich. So läge die Sache, bis dieGesetzgebung statt der Gefängnisstrafe das Zuchthaus inAussicht stellt. Nun ändert sich mit einem Schlag dasganze Bild. Wieder steht ein Kommerzienrat vor seinemEffektenschrank, wieder zwingt ihn die Not, sich insolvent