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Kommentar zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung / von Hermann Staub
Entstehung
Seite
240
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Vertretung und Geschäftsführung. 8 4l.

Bestände und die vorhandenen Passiva einander gegenübergestellt werden (s. hierüber auchStaub H.G.B. Anm. 17 zu 8 2KV).

Nicht vorgeschrieben ist die Aufstellung eines Geschäftsberichts, der in A 269

Abs. 2 bei der Aktiengesellschaft vorgeschrieben ist. Es bleibt den Statuten, dem Gcscll-schasterbeschlusse, dein Dienstvertragc überlassen, die Erstattung eines Geschäftsberichtesden Geschäftsführern vorzuschreiben.

Ob die aufgestellte Jahresrechnung vor der Versammlung denGesellschaftern und dem Aussichtsrat vorzulegen sind, darüber siehe zu § 46.Und wieder eine andere Frage ist es, ob die aufgestellte und von der Gesellschafter-Versammlung genehmigte Bilanz einem einzelnen Gesellschafter nachträglichvorzulegen ist, wenn dieser es verlangte. Das letztere ist zu verneinen. Denn dieGesellschafter nehmen ihre Geschäftssührungsbcsugnissc in der Gescllschaftcrversammliingwahr <88 15, 17), und weder 8 All), noch 8 7lk B.G.B , findet hier eine Anwendung(ParisiuS und Crüger Anm. 4 zu 8 4l).

An,».»». 4. Innerhalb welcher Frist hat die Ausstellung der Bilanz und der Gewinnberechnung zuerfolgen?

>v) Von Gesetzeswege» in den ersten 3 Monaten »ach Ablauf des Geschäftsjahres,d) Durch Gesellschastsvcrtrag kann jedoch die Frist bis auf ti Monate, bei Gesellschaften,deren Unternehmen den Betrieb von Geschäften in überseeischen Gebieten zum Gegen-stände hat, bis auf 9 Monate erstreckt werde».

Anm. z>. a) Durch den Gescllschaftsvertrag. Ein einfacher Gcsellschafterbeschluß ist in

dieser Hinsicht nicht genügend, noch weniger eine Bestimmung im Dienstvertrage.Sollten die Geschäftsführer, gestützt auf eine solche anderweite Anordnung, dieBilanz innerhalb 3 Monaten nicht aufstellen und es würde inzwischen der KonkursauSbrechcn. so wäre die Bilanz nicht rechtzeitig aufgestellt und die Geschäftsführerwären strafbar. Doch kann natürlich die Anordnung sowohl im ursprünglichen, alsim abgeänderten GesclljchaftSvertrage getroffen sein.

Anm.zz. /?) Bis auf 6 Monate, in einem Falle bis auf 9 Monate kann die Frist erstreckt

werden. Dieser letztere Fall liegt vor, wenn das Gebiet, in welchem die Geschäftegemacht werden, nur im Wege längerer Seereise erreicht werden kann. England ,Korsika , Sizilien sind z. B. nicht überseeische Gebiete.

«nm .zz k>. Die Folge der nicht rechtzeitige» Ausstellung der Bilanz und Gewinn und Bcrlustrcchnungist die in 8 -4V K.O. vorgesehene (vergl. 8 83 unseres Gesetzes). Die Strafvorschrift trittaber nur ein, wenn die gesetzlichen Pflichten verletzt sind, nicht auch wenn eine Anordnungverletzt ist, krast deren die Geschäftsführer auch einen Geschäftsbericht zu erstatten oder dieJahresrechnung innerhalb der bestimmten Frist nicht bloß aufzustellen, sondern auch denanderen GcsellschastSorgancn vorzulegen haben.

Außerdem liegt in der Verletzung der gesetzlichen und sonstigen Pflichten in Bezugauf Berichterstattung über die Ergebnisse des Geschäftes eine Pflichtverletzung, welche zurSchadloshaltung und in geeigneten Fällen zur Entlastung führen kann.

Dagegen findet ein Zwang durch den Rcgisterrichter hier nicht statt.

«nm.Zi. lll. Die Pflicht zur Veröffentlichung der Bilanz <Abs. 4).

l. Im Allgemeinen ist die Publikation der Bilanz nicht vorgeschrieben. Auch nicht dieEinrrichuug zum Handelsregister. Diese mangelnde Publizität ist gerade einerder Hauptunlerschicde unserer Gescllschastssorm von der Form der Aktiengesellschaft. Esist nicht einmal vorgeschrieben, daß die Gesellschafter ein Recht auf Einsicht der von derGesellichasterveriammlung genehmigten Bilanz haben, und eine solche ist deshalb zu ver-neinen (oben Anm. 29>.

«nm .ZZ. 2. Ader ausnahmsweise ist bei Bankgeschäften dir Publikation vorgeschrieben. Es ist vor-geschrieben, daß bei Gesellschaften, bei welchen der Gegenstand des Unter-nehmens im Betriebe von Bankgeschästen besteht, die Bilanz innerhalbder vordezeichneten Fristen in den in 8 W Abs. 2 bestimmten öffentlichen

24«)

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