24k . Vertretung und Geschäftsführung, g 42.
figurieren) und dispositiver Natur als Maximalvorschriftcn (es hat zwar jeder Gesell-schafter daS Recht daraus, daß nicht inchr Passiven eingestellt werden, als dies vomGesetz vorgeschrieben ist, weil eine höhere Einstellung sein Dividendenrccht schmälert,aber durch GesellschastSvertrag können über den gesetzlichen Betrag hinaus Passivposten,Reservekouten angeordnet werden und wenn ein einfacher Gesellschasterbeschluß diesauch gültig nicht anordnen kann, und ansechtuugsreis ist, wenn er dies gleichwohl tut,so bleibt es doch den Gesellschaftern überlassen, ihn anzufechten oder die Anfechtungzu unterlassen). Näheres siehe unten Anm. 5K u. 62.
A»m >z. 2. Die Bedeutung der Bilanzposten, insbesondere der Begriff Aktiva und Passiva.
Vorweg ist zu betonen, daß die Bilanz eine einheitliche sein muß,d. h. sie muß das gesamte Gcsellschaftsvcrmögcn einschließlich der Zweiggeschäfte umfassen.Spezialbilauzen über einzelne Geschäftszweige oder Zweiggeschäfte sind zwar zulässig,außcrdem aber muß die richtige GcschästSbilanz das Gesamtergebnis der gesellschaftlichenTätigkeit enthalten.
«>"».>> ») llntrr den Aktive» darf alles figurieren, was als Vcrmögenswert zu betrachten ist,
nicht bloß greifbare Objekte, sondern auch Rechte, insbesondere Forderungen, Patente,Bcrlagsrcchte, ein erworbenes Fabrikationsgeheimnis, auch die mit dem Geschäfte er-worbene Firma (R.G. vom it. Juli 19U1 in J.W. S. 653), die Kundschaft einesGeschäfts, wen» sie mit dem Geschäfte erworben ist, wogegen selbstverständlich die sclbst-crworbenc Kundschaft nicht plötzlich als Aktivum eingestellt werden kann. Simon(Bilanzen S. 166) sagt richtig: Soweit ein, wenn auch materielles oder juristisch ansich nicht recht greifbares Gut Gegenstand des rechtlichen Verkehrs sein kann, soweitkann cS in der Bilanz als Aktivum auftreten, sosern es durch Auswendungen er-worben ist.
«nm >5. I>) Passiva. Dieser Begriff bedeutet das nicht, was das Wort vermuten läßt. Bei derdoppelten Buchsührung, die ja bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung notwendigist (Anm. k zu Z 41), bedeuten die Passiven nicht die Schulden, sondern die Geschäfts-erfordernisse oder Geschäftsbedürsnisse. Unter den Passiven wird registriert, wievieldie Gesellschaft, sei es infolge gesetzlicher oder statutarischer Vorschrift oder aus wohl-erwogener sreier Selbstbestimmung der Gesellschasterversammlung an Werten besitzenmuß, damit sie zum Wohle der Interessenten gedeihe. Besitzt sie mehr, als ihr zumGedeihen erforderlich ist, so ist der Überschuß entbehrlich und verteilbar. Besitzt siewcnigcr, so hat sie eine Unterbilanz. Die Einstellung der Passiven in die Bilanzbezweckt die Bindung des Aktivvermögens für gewisse rechtlich vorgeschriebene bezw.rechtlich zulässige, dem Gedeihen der Gesellschaft dienende Zwecke, und dieser Erfolgwird erreicht durch die Vorschrift, daß nur der Überschuß der Aktiva über die Passivaverteilt werden darf (K 29). Die Passivseite der Bilanz ist das Mittel, um jenenZweck der Bindung des Aktivvermögens zu erreichen.
«nm.»!. Zu den Passiven gehören in erster Reihe die Schulden der Gesellschaft, weil es
ini Interesse der Gesellschaft in erster Reihe erforderlich ist, daß ein dem Betrage derSchulden gleichkommender Teil des Gesellschaftsvcrmögens von der Verteilung aus-geschlossen, aufgesammelt und reserviert wird.
Anm.,?. Es befindet sich aber serner darunter die Stammkapitalsziffer (§ 42 Nr. 4).
Diese stellt zwar keine Schuld der Gesellschaft dar. Der Gesellschafter ist nicht Gläubigerder Gesellschaft. Aber daS Gedeihen der Gesellschaft macht es absolut erforderlich, daßein der Stammkapitalsziffer gleichkommender Wertsbctrag von der Verteilung aus-geschlossen, reserviert bleibt bezw. aufgesammelt wird, damit er den Gcsellschaftszwecken,denen er gewidmet ist, fortgesetzt dienen kann (vergl. § 3V).
«nm.w. Unter den Passiven befinden sich ferner alle sogenannten Reservefonds, richtiger
Rcservekontcn (A 42 Nr. 4). Diese bedeuten nämlich nichts anderes, als daß einbestimmter Wertsbetrag von der Verteilung ausgeschlossen, reserviert bezw. aufgesammeltwerden soll.