2K0 Vertretung und Geschäftsführung. Zf 42.
«am.z». k) Höchstens zum AnschasfungS- oder Herstellungspreise sind sie ein-
zustellen. WaS unter dem Anschaffungspreise zu verstehen ist, ist klar. Es ist alles,was dazu aufgewendet wurde, um den Gegenstand anzuschaffen, also nicht bloß dernackte »auspreis, sondern auch die Provision, der Stempel ?c., die dabei verausgabtwurde». Andererseits kommen Rabatte, Skonti in Abzug. Bei in die Gesellschaftinserierten Bctriebsgcgenstäuden muß der voll angesetzte Preis als Anschaffungspreisangenommen werden, da auch das Stammkapital in solcher Weise in die Bilanz ein-gestellt wird. Ob die Geschäftsanteile den Parikurs haben oder nicht, ist gleichgültig.Aber andererseits kann der Umstand, daß die Geschäftsanteile der Gesellschaft einenMarktpreis unter pari haben, ein Anlaß sein zur Prüfung, ob die inserierten Gegen-stände den bei der Gründung festgesetzten Wert haben. Über Gegenstände, welche dieGesellschaft selbst inseriert, siehe unten Anin. 36.
Aiun.s«. Unter dem Herstellungspreis ist nicht bloß, wie vielfach angenommen wird,
(Simon S. 346: Ring Rr. 2,1 zu A 261 H.G.B., Pinner S. 2(1») der Betrag derMaterialien und Löhne zu verstehe», sondern auch, wie Esser in (Z.T. 34 S. 327richtig ausführt, derjenige Teil der allgemeinen Berwaltungskosten, der mittelbarverwendet wurde zu den mit der Herstellung in Verbindung stehenden Auswendungenund Leistungen: also die Ausgaben für die zur Aufsicht der Arbeiter bestimmtenPersonen, Meister, Techniker und Betriebsinspektoren: Versicherungsbeiträge, Unter-haltung der für die Herstellung der Waren erforderlichen Anlagen, Maschinen undGeräte bczw. Anteil an der Abnutzung (Amortisation). — Zustimmend Cosack S. 643und Holdhcim in seiner Wochenschrift 2 S. 161. — Auch die Denkschrift zum H.G.B,hält die Berücksichtigung der Generalunkosten nicht sür prinzipiell unzulässig, sondernüberläßt sie dem verständigen Ermessen im Einzelsallc. — Oft wird eine Schätzung desHerstellungspreises eintreten müssen, wenn eine zifsermäßigc Berechnung nicht möglich ist.
Im Einzelnen ist zu bemerken:a) Beim »auf in der Subhastalion ist der ganze dafür eingesetzte Verlust der Erwerbs-preis. Wenn also z. B. eine Gesellschaft ein Grundstück, auf welchem hinter26666 Ml. eine Hhpothck von 3066(1 Mk. sür sie haftet, um Stempel zu sparen,zum Nominalpreise von 20666 Mk. ersteht, so ist nicht der Preis von 26666 Mk.,sondern der Betrag von »6666 Mk. als Erwerbspreis in die Bilanz einzustellen.Denn dann gehört dieser Aussall zu den Opfern, welche die Gesellschaft bringenmußte, um das Grundstück sür 26666 Mk. zu erwerben (Simon S. 348; RingNr. 2« zu H 261: Makower Anm. Vb zu Z 261 H.G.B.: anderer Meinung EsserAm». 3 dazu; Pinner Anm. V 1c daselbst). Allerdings muß ein wirkliches Opfervorliegen. Ein solches liegt nicht vor, soweit der Wert der ausgefallenen persönlichenForderung reicht. Aber auch, soweit diese wertlos ist, liegt in demjenigen Umfangekein Opfer vor, in welchem die Hypothek dinglich wertlos war. Der dinglicheWert reicht bis zur Grenze des wahren Wertes des Grundstücks. Eine darüberhinausgehende dingliche Berechtigung ist insoweit wertlos, ihr Verlust kein Opfer./?) Bei Patenten können auch die Kosten der Experimente hinzugerechnet werden.
«nm.as. 7) Über Betriebsgegenstände, welche die Gesellschaft inseriert erhalten hat, siehe oben
Anm 33. Legt die Gesellschaft selbst (bei Gründung einer anderen Gesellschaft)Gegenstände ein, so darf sie, wenn die Stammanteile der zu gründenden Gesell-schaft dauernde Betriebsgegenstände bei ihr werden sollen, die erworbenen Geschäfts-anteile höchstens zu demjenigen Preise in ihre eigene Bilanz einstellen, welchen dieinserierte» Werte sie selbst gekostet haben. Denn das ist der von ihr aufgewendeteAnschaffungspreis jener Geschäftsanteile. Man kann dagegen nicht einwenden, daßja die Werte veräußert sind. Die Jnferierung ist ja allerdings eine Veräußerung.Aber sie ist keine Umsetzung in Geld, sondern es sind andere Werte dafür angeschasstworden und jeder Betriebsgegenstand muß zu seinem Anschaffungspreise eingestelltwerden, bis er in Geld umgesetzt ist. Aus solche Geschäftsanteile findet der zweite