Druckschrift 
1 (1900) Enthaltend Buch 1 (Handelstand) und Buch 2 (Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft)
Entstehung
Seite
681
Einzelbild herunterladen
 

Aktiengesellschaft. § 226. 681

erfolgt doch immerhin ein Eigenthumserwerb, auf welchen die gesetzgeberischenGründe des Verbots in gleicher Weise zutreffen, wie bei jedem andern Erwerbeigener Aktien. (Vergl. Ring Anm. 3 zu Art. 2154; Behrend § 137 Anm. 12.)

Hat die Gesellschaft eigene Aktien erworben, so ruht das Stimm- Anm. 4..recht (sie kann es daher auch nicht durch Legitimationsübertrag ausüben lassen),das Dividendenrecht kann sie ausüben (durch Kompensation oder durch Veräußerungdes Dividendenscheins). Ein Ausscheiden der Aktie aus dem Grundkapital findetjedenfalls nicht statt.

?) Zum Pfande nehmen. Darunter ist nur ein eigentlicher Pfandvertrag zu ver-Anm.stehen, obwohl nicht zu verkennen ist, daß durch den Abschluß von Geschäften, durchwelche gesetzliche Pfandrechte begründet werden, dieselben mißlichen Folgenentstehen können. Indessen kann das Wortzum Pfande nehmen" nicht andersverstanden werden, als im Sinne eines Vertrages. Zum Pfande nehmen kann mannur, was zum Pfande gegeben ist, und Geben und Nehmen ist eben ein Vertrag.Das gesetzliche Pfandrecht entsteht von selbst an den Gegenständen, die man nichtzum Pfande, sondern ans anderen Gründen erhalten hat. Es ist nicht die Ent-stehung eines Pfandrechts für rechtlich unmöglich erklärt, sondern nur das vertrags-mäßige Nehmen des Pfandes instruktionell verboten. Wäre ersteres der Fall, sowürde auch die Entstehung des gesetzlichen Pfandrechts nach Z 1257 B.G.B, nichtmöglich sein. Nur darf das gesetzliche Pfandrecht nicht in einer Weise erworbenwerden, die auf eine Umgehung des Verbotes hinausläuft. So z. B. würde es un-zulässig sein, wenn die Gesellschaft für insolvente Auftraggeber kommissionsweiseohne Sicherheit eigene Aktien ankaufte, um an denselben ein gesetzliches Pfandrechtzu erlangen. Das würde die Haftpflicht nach ZI 244, 249 begründen (Ring Anm. 7zu Art. 2154). Für das kaufmännische Retentionsrecht gilt hier dasGleiche, wie für das gesetzliche Pfandrecht (R.G. 36 S. 38).

Das Annehmen von Beamtenkautionen ist wohl ein Pfandnehmen,Anm. 5^aber nicht ein Pfandnehmen im regelmäßigen Geschäftsbetriebe (Ring Anm. 7 zuArt. 2154; Behrend Z 137 Anm. 15; anders Förtsch Anm. 3 zu Art. 18^4).Pfandnahme im geschäftlichen Betriebe bedeutet Kreditgewährung gegen Verpfändungeigener Aktien (Behrend Z 137).

ö) Außer wenn eine Kommission zum Einkauf ausgeführt wird. Jn«nm.Ausführung einer solchen darf die Gesellschaft eigene vollbezahlte Aktien (nicht aucheigene Jnterimsscheine oder nicht vollbezahlte Aktien) erwerben und zum Pfandenehmen. Das bezieht sich auch auf den Fall, daß der Kommissionsauftragzum Einkauf im Wege des Selbsteintritts ausgeführt wird (Cosack S. 635 undPinner S. 122). Zwar erfolgt in solchem Falle der Erwerb der Aktie nicht inAusführung der Einkaufskommission, vielmehr wird diese ausgeführt durch denSelbsteintritt, d. h. durch die Erklärung der A.G. die Aktien selbst liefern zu wollen.

Aber um liefern zu können, muß die A.G. ihre eigenen Aktien erwerben, und dieErfüllung dieser Pflicht muß der Gesellschaft gestattet sein, da ihr die Uebernahmederselben nicht verboten ist. Petersen u. Pechmann S. 172 erachten es für eineunstatthafte Umgehung des Gesetzes, wenn die Gesellschaft über die in Ausführungder Kommission erworbenen Aktien nachträglich für eigene Rechnung verfügen unddem Kommittenten andere Stücke liefern würde. Dem kann nicht beigetreten werden.

Ist dies Verfahren dem Kommittenten gegenüber an sich in eonersto statthaft, wasder Fall ist, wenn nach der Lage der Sache der Kommittent keinen Anspruch auf be-stimmte Nummern hatte (RG. 5 S. 2ff.), so liegt auch keine Umgehung des Ge-setzes darin. Die Ersatzstücke kann ja die Gesellschaft ebenfalls legal erworben haben,z. B. durch Schenkung, im Wege der Zwangsvollstreckung.

r) Die Veräußerung eigener Aktien ist gestattet. Dieselbe kann vorkommen, Anm. kwenn die Gesellschaft zulässiger Weise Aktien erworben hat, ebenso wenn dieselbeals Verkaufskommissionärin auftritt. Nur ist der mit einer Verkaufskommission