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Die deutsche Kreditbank / von Gerhart von Schulze-Gaevernitz
Entstehung
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22 G. v. S c h u 1 z e-G aevernitz, Die deutsche Kreditbank. I

talistischen Zeitalters. Als Vermittlerin von Anlagekredit ist die F.-G. zwar echteBank aber eine Spezialbank, deren Geschäfte einer Verbindung mit dem regel-mäßigen Kreditbankwesen widerstreben.

Die bekanntesten Beispiele der Finanzierungsgesellschaft sind Englands fi-nancial companies", besonders in der Goldminenindustrie. Sie gründen, bringenaber die Wertpapiere der gegründeten Unternehmungen nicht direkt ins Publi-kum, sondern statt dessen die eigenen marktgängigen Aktien und Obligationenund beherrschen durch Aktienbesitz die Industrie. In Deutschland beteiligten sichdie Großbanken zunächst an ausländischen Finanzierungsgesellschaften 1 ). Seitden neunziger Jahren entstanden auch bei uns zahlreiche F -G. für elektrische undmontane Unternehmungen, für Kleinbahnen usw. Weitere derartige Gründungenliegen in der Luft.

Nichts anderes als eine F.-G. wäre die von Felix Hecht und anderen vor-geschlageneIndustriebank", welche (Namens-) Obligationen mit höhererVerzinsung und mit kürzerer Umlaufsfrist als die Pfandbriefe ausgibt. Zweck istdie Beschaffung von Anlagekapital für mittlere und kleinere Industrien, denen derWeg eigener Obligationen verschlossen ist. Auf die Bedenken hat D i e h 1 auf-merksam gemacht: Fabriken sind nicht fungibel, sondern nur etwas wert in derHand des fähigen Unternehmers; sie können durch Verschiebung der Technik oderder Konjunktur von heüte auf morgen entwertet werden. Daher die Undurch-sichtigkeit der Aktiva eines derartigen Institutes, sowie der Mangel an gesetzlicherKontrolle 2 ).

In ähnlicher Weise ist die Errichtung von Schiffshypothekenbanken 3 ) an-geregt worden, wodurch man die ,.freie Fahrt" der kleineren Schiffseigner nebender Linienfahrt der großen Schiffahrtsgesellschaften zu stärken hoffte. Obgleichdas Seeschiff durch Eintragung in das Schiffsregister verpfändbar ist, wobei dieVerfügung über das Schiff dem Schuldner verbleibt, obgleich ferner die Transport-dampfer mehr oder minder vertretbar sind, in beider Hinsicht also eine gevrisseAehnlichkeit mit den Wohnhäusern besteht, so liegen die Bedenken auch hier nahe:Das Schiff ist beweglich, vom Gläubiger nicht immer anzutreffen. Zwar haftendie Versicherungsgelder dem Gläubiger; tritt jedoch unterwegs ein Notverkaufein, so haftet nur der Kaufpreis, alle Pfandrechte erlöschen. Ferner gehen nachHGB. § 754 dieSchiffsgläubiger" dem Schiffspfandrecht vor. Endlich sind dieZinsen von Pfandbriefen durch die Mieten von Wohnhäusern doch viel besser ge-sichert als durch die schwankenden Seefrachten.

Hypothekenbanken, Finanzierungsgesellschaften und ähnliche Institute derEffektensubstitution scheiden alsSpezialbanken" aus dem Rahmen der vorliegendenArbeit aus.

8. Effektenemission. Unsere Kreditbanken gewähren regelmäßigerweise An-lagekapital, indem sie im Gegensatz zu der Hypothekenbank und Finanzie-rungsgesellschaft die für ihre Kapitalhingabe erhaltenen Forderungen in Teile(runde Summen) zerlegen und in Effektenform an das Publikum weiterverkaufen. DieBank schafft Effekten, scheidet aber, indem sie dieselbenverkauft, ans dem Kreditnexus aus. In dieser Weise beschaffensich Industrie-Unternehmen, Verkehrs-Unternehmen, Staaten, Provinzen, Kom-munen durch Bankvermittlung Anlagekapital. Effektenbesitz ist kein Zweck derBank; wo große Effektenbestände vorhanden, ist die Bank daraufsitzen geblieben".Entweder betreibt die Bank das Emissionsgeschäft allein alsr e i n e Emissions-

*) M. Jörgens, Finanzielle Trustgesellschaften (54. Stück der Münchener volks-wirtschaftlichen Studien). Stuttgart und Berlin 1902. Bankarchiv II. 1902/03. S. 95.

2 ) Frankfurter Zeitung v. 16. und 25. Sept. 1908 und K- D i e h 1 im Bankarchiv VIII.S. 189; dafür Lansburgh inBank" 1910. S. 1146 ff., 1152 und Sonntag, Industrie-Hypothekenbank. Kattowitz 1909.

3 ) M. Leo, Schiffshypothekenbanken. Bankarchiv v. 1. Januar 1911.