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Begriffliches und Geschichtliches.
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des Pfandbriefs — eines unkündbaren, nach bestimmtem Tilgungsplan heimzahl-baren, fest verzinslichen, börsengängigen Inhaberpapiers. Die Bank nimmt Kreditdurch Verschleiß derartiger Effekten, welche sie ihren Hypothekarforderungen„substituiert". Die Aktiva der Bank, auf denen die Pfandbriefe beruhen, bildeneine gleichartige Masse, indem die Grundstücke nach bestimmten, allgemein an-wendbaren Grundsätzen zu guter — der Regel nach nur erster x ) — Stelle beliehenwerden. Spätere Hypotheken und industrielle Hypotheken, bei denen neben dersachlichen Unterlage das persönliche Moment eine Rolle spielt, gelten als unge-eignete Grundlage von Pfandbriefen (Hypothekenbankgesetz § 12). Da der kleineSparer — der „nichtökonomischeMensch", welcher im eigenen Interesse zu bevormun-den ist—die Anlage in Pfandbriefen bevorzugt, so sind die Geschäfte der Hypotheken-banken gesetzlichen Beschränkungen und obrigkeitlicher Aufsicht unterworfen, was— mit wenigen Ausnahmen — die Verbindung der Hypothekenbank mit der „Kredit-bank" verhindert. Hypothekenbankähnlich konstruiert sind „Eisenbahnbanken",soweit hypothekarische Verpfändung des Eisenbahnvermögens vorliegt, ferner Kom-munalbanken, bei denen das steuerfundierte Darlehen an Kommunen die Hypo-thek ersetzt.
y. In ihrer inneren Konstruktion sind der Hypothekenbank nahe verwandt diesog. FinanzierungsgeseUschaften. Der Name ist irreführend, da er ebensogutauf die Emissionsbank angewandt werden könnte; leider hat die Praxis bisherkeinen passenderen ausgebildet: „Trust",. „Trustunternehmen"? Finanzierungsge-sellschaften sind Banken, welche Anlagekapital an Industrien usw. vorschießenund es durch Ausgabe eigener Obligationen oder Aktien mobilisieren: Ef-fektensubstitution. Der Unterschied von der Hypothekenbank und den ihr ver-wandten Gebilden besteht in geringerer Sicherung der ausgegebenen Effekten,welche weder eine ersthypothekarische, noch eine öffentlich-rechtliche Unterlage be-sitzen. Zur Effektensubstitution tritt als Nebenaufgabe das Gründungsgeschäft, indemdie F.-G. in vielen Fällen die zu finanzierenden Unternehmungen erst gründet. DasAktivum der F.-G. besteht aus „emissions-unreifen" Effekten. Mit der Veränderungdieses Effektenbesitzes, der aus keiner Bilanz hervorgeht, verändert sich der „innereWert" der von ihr ausgegebenen eigenen Effekten. Je weiter der Geschäftskreis derF.-G. sich ausdehnt, desto mehr verschiebt sich der Schwerpunkt von der Bilanz desMutterinstitutes in die Bilanzen der Tochterinstitute 2 ). Die Unsicherheiten wachsendort, wo die F.-G. verschiedenartigste Gründungen betreibt, statt sich auf demGebiete einer Technik zu halten. Nicht selten kommt es vor, daß sie zur Effekten-spekulationsgesellschaft ausartet. Trotzdem entspricht die F.-G. in vielen Fällenden privatwirtschaftlichen Bedürfnissen der Industrien, wie des Anlage suchendenPublikums. Das Gründungsgeschäft wird für die eigentlichen „Kreditbanken"um so unerwünschter, je weniger die neuzuschaffenden Effekten „Emissionsreife"besitzen. Daher wurden F.-G. als Spezialinstitute geschaffen — bald von den Kredit-banken selbst (z. B. Internationale Bohrgesellschaft), bald auch von großen Pro-duktionsunternehmungen, so insbesondere von den elektrischen. Indem das Publi-kum die Aktien und Obligationen der F.-G. kauft, erhält es börsengängige, „reife"Effekten, nach denen es verlangt. Volkswirtschaftlich ist das Bedürfnis nach F.-G.in folgendem begründet: Je entwickelter eine Volkswirtschaft ist, um so mehrwendet sich das Kapital riskanten und ausländischen, vor allem kolonialenoder auch rein lokalen Unternehmungen zu, ferner solchen, welche weitschichtigeErschließungsarbeiten verlangen. Gerade die Verbreiterung und Vertiefung derkapitalistischen Wirtschaftsordnung schafft derartige unreife Effekten in wach-sendem Maße: daher Effektensubstitution. Für die Kreditbanken sind die F.-G.oft genug „Blitzableiter" solcher ihnen abliegenden Ansprüche des hochkapi-
*) Hypothekenbankgesetz § 11.
') Vgl. R. Li e f m a n n , Beteiligungs- und Finanzierungsgesellschaften. Jena, Fischer,1909. S. 88, 432. Seitdem in neuer Auflage erschienen 1913.