24 G. v. S c h u 1 z e-G aevernitz, Die deutsche Kreditbank. I
oder mittlere Aktienbank, welche das reguläre Bank-geschäft mit demEffekten-Emissionsgeschäft und -K o m-missionsgeschäft vereinigt. In dieser „Arbeitsvereinigung"liegt die Stärke wie die Schwäche des deutschen Bankwesens: Größere Gewagtheit —größere Regsamkeit! Die deutsche Arbeitsvereinigung erwuchs historisch auf demBoden der „Bankenfreiheit", welche vor allem Freiheit der Depositenanlage bedeutete.Ohne sie wäre der jähe Aufschwung der deutschen Volkswirtschaft im letztenMenschenalter unmöglich gewesen. Nach der Reichsgründung galt es, alle Kräftedes kapitalarmen Landes zusammenzufassen; das Kreditbedürfnis überwog beiweitem das Anlagebedürfnis. Um Kredit zu gewähren, sammelten die deutschenBanken „fremde Gelder". Allmählich tritt im deutschen Bankwesen das Emissions-geschäft zurück, das reguläre Bankgeschäft schiebt sich in den Vordergrund, so daß derGewinn aus dem regulären Bankgeschäft den aus dem Emissionsgeschäft weit über-flügelt; so z. B. bei der Diskontogesellschaft, mehr noch bei der Deutschen Bank.Besonders werden die Dividenden unabhängig von den Zufallsgewinnen über Effektenund Konsortien, welche lieber zu inneren Ausgleichungen und Kräftigungen be-nutzt werden 1 ). Die umgekehrte Entwicklung vollzieht sich in England , wo dieberühmte Arbeitsteilung zurückgeht und — wie auf andern Gebieten — eine Ent-wicklung in der Richtung auf die deutschen Verhältnisse vorliegt 2 ). Eine Arbeits-vereinigung — weit über das deutsche Beispiel gesteigert — weist Rußland auf,wo die Geschäfte des Warenhandels vielfach noch von den Banken betrieben werden,das Depositenwesen dagegen noch in den Kinderschuhen steckt.
b) Nebengeschäfte. Unsere Kreditbanken betreiben eine Reihe bank-mäßiger Nebengeschäfte: 1. Arbitrage in Edelmetall, Wechseln,Effekten, d. h. die Ausnutzung interlokaler Preisdifferenzen — bankmäßig, weilunspekulativ und zugleich ein Hilfsmittel des internationalen Zahlungs- undKreditverkehrs; das Geschäft weniger an Börsenplätzen seßhafter Großbanken,schon wegen der Höhe der erforderlichen Umsätze.
2. Das Aufbewahrungs-, insbesondere Effektendepotgeschäft. Man scheideoffene Depots — der Kunde ist Eigentümer, die Bank Verwalterin, Er-gänzung desEffekten-Kommissionsgeschäfts — und geschlossene Depots— Schubfachvertrag! Im letzteren Falle ist die Bank nicht Besitzerin, auch nichtMitbesitzerin der Einlage. Dies ändert sich erst, wenn der Kunde die Einlage aus-drücklich verpfändet. Dann steht der Bank das Recht zu, den Kunden bei Oeff-nung des Fachs zu überwachen, da das Pfandrecht durch Entfernung der Einlagezwar nicht aufgehoben, aber in seiner Verfolgung erschwert wird 3 ).
3. Raterteilung in Vermögensangelegenheiten, besonders bei Effekten-An-und Verkauf. Einst vorzugsweise Aufgabe des Privatbankers, dessen Vertrauens-Verhältnis zu dem Kunden oft durch Geschlechter sich forterbte, ist diese Tätigkeitheute vielfach auf den Direktor der Provinzbank oder der provinzialen Großbankfilialeübergegangen. Aber der Privatbanker, weil weniger in das Emissionsgeschäft ver-strickt, war der unbefangenere Berater. Es besteht die weitverbreitete, nicht immerunzutreffende Meinung, daß die Banken gelegentlich den Kunden zu Effektenspeku-lationen „animieren". Aber andererseits drängt auch der Kunde oft zu spekulativenAnlagen. Mit jenem heiratslustigen Bauernmädchen denkt er: „Ratet mir, aberratet mir nicht ab." Während er schmunzelnd Gewinne einsteckt, beklagt er sichund „klagt" er bei Verlusten. Die solide Bankwelt hat ein nicht geringes Interessean der ökonomischen Erziehung des Publikums, daher sollte sie vor allem den ge-schäftsunkundigen Sparer auf den Unterschied von festverzinslichen und Divi-
1 ) Frankfurter Zeitung, Abendblatt v. 13. Nov. 1913.
2 ) Bankenquete 1908/09. Die Verhandlungen der Gesamtkommission zu Punkt VI desFragebogens (Depositenwesen). S. 58. Berlin 1910.
') Vgl. Regelsberger, Bankarchiv VII. 1907. S. 2, sowie eine reiche juristischeLiteratur.