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Bankgeschäfte.
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gelegt werden. Staaten, Kommunen und private Gesellschaften lassen den Erlös vonAnleiheemissionen zunächst bei Banken stehen, um ihn je nach Bedarf abzuheben.Ausländische Kapitalisten machen unseren Banken zwecks Ausnutzung vorüber-gehender internationaler Zinsverschiedenheiten kurzfristige Einlagen. MancheAktiengesellschaften halten nicht nur die zur Dividendenausschüttung aufgesam-melten Ueberschüsse, sondern darüber hinaus erhebliche Betriebsreserven bei Banken;die allgemeine Elektrizitätsgesellschaft weist seit Jahren große Bankguthaben auf J )(1913: 77 Millionen Mark).
c) Spargelder — meist kleinerer — Sparer, welche bei den Banken dauerndeAnlage suchen und durch Sparbücher, Heimsparkassen usw. angezogen werden.Soweit dies der Fall ist, machen die Banken den Sparkassen Konkurrenz. NachRieß er trägt etwa ein Drittel der Depositen unserer Banken den Charakterder Spargelder 2 ). Neuere Bankzusammenbrüche beweisen, daß in der Tat ein er-heblicher Bruchteil der „Depositen" aus Spargeldern „kleinerer Leute" besteht.So belief sich die Durchschnittsforderung der Depositengläubiger bei der Nieder-deutschen Bank auf 25 Mk.
d) Keine echten Depositen sind die sog. „Kreditdepositen", d. h. buch-mäßige Guthaben, welche durch Kredit entstehen. Das Aktivgeschäft kleidet sichin die Form des Passivgeschäfts; z. B. der Kunde erhält Kredit auf Lombard- oderKontokorrentkonto und überträgt ihn als Guthaben auf Scheckkonto. DieseKreditdepositen, wie sie inEngland häufig sind, verdunkeln die Statistik der „fremdenGelder". In Deutschland verfügt gewöhnlich der Kunde mittels Scheck und Girounmittelbar über die ihm zur Verfügung gestellten Kredite, so daß dadurch buch-mäßige Depositen nicht in gleichem Umfange entstehen. Aber auch bei uns be-deutet das Wort „Guthaben", welches § 3 unseres Scheckgesetzes als Erfordernisdes Schecks namhaft macht, kein wirtschaftliches Gläubigerverhältnis, sondernein formales Rechtsverhältnis. Es umfaßt also auch den Fall der „Kreditzusage"(BGB . 610). Das Recht anerkennt damit eine Tatsache von weitreichender volks-wirtschaftlicher Bedeutung: Die Banken können auch für solche Kunden, welchekeine reale Kaufkraft, d. h. keine Verfügung über liquide Güter besitzen, durchKredit „formale Z a h 1 k r a f t" schaffen. Sie stellen ihnen die Methoden derbankmäßigen Zahlung kreditweise zur Verfügung,, indem sie hoffen, daß der öko-nomische Mensch gerade durch Benutzung des Kredits von nur formaler zu realerKaufkraft aufsteigt. —
So wichtig die Unterscheidung zwischen Kreditoren, Depositen, Spargeldernund Kreditdepositen in wissenschaftlicher wie bankpolitischer Hinsicht sein mag,so unbrauchbar ist sie für den Bankbuchhalter. Kein Wunder daher, daß in praxiAusdrücke wie Kreditoren, Depositen, Girokonto, Scheckkonto bunt durcheinanderwirbeln. Der Buchhalter braucht ein rein äußerlich e-s Merkmal. Suchtman nach einem solchen Anhalt zur Scheidung von Depositen und Kreditoren,so kann man ihn nur in der Provisionspflicht finden: Depositen sindgrundsätzliche Guthaben, daher provisionsfrei; Kreditoren, welche jeden Tag inDebitoren umschlagen können, erfordern von der Bank eine besondere Dispositionihrer Mittel und sind deshalb grundsätzlich provisionspflichtig. Innerhalb der De-positen unterscheide man solche „ohne Kündigungsfrist" und solche „mit Kündigungs-frist", wobei man noch eine Kündigungsfrist bis 3 Monate und eine solche über 3Monate auseinanderhalten kann. Mit der letzteren Gruppierung, wie sie bei. Ge-nossenschaften üblich ist, hebt man die eigentlichen Spargelder von den übrigenEinlagen ab. Im wesentlichen wurden diese Gedanken in dem von der Reichs-bank empfohlenen Bilanzschema von 1912 durchgeführt. Ende 1912 hatten die '8obigem Schema angeschlossenen Berliner Großbanken 4,6 Milliarden „fremder
*) Bankarchiv VIII. 1908/09: V. Müller, Die Organisation des Kredit- und Zahlungs-verkehrs in Deutschland . S. 116/117.
2 ) Rießer, Die deutschen Großbanken. 3. Aufl. Jena, Fischer, 1910. S. 158/59.