56 G, v. Schul'ze-Gaevernitz, Die deutsche Kreditbank. II
sogar in einer zu gefügigen Weise, so daß die frühere „Kreditnot" teilweise in„Schuldnot" umgeschlagen ist. Dagegen weist unser Kreditsystem hinsichtlich desBesitzkredites des mittleren und kleineren Landwirts eine Lücke auf, die durchbesondere Institute — z. B. mustergültig durch die Mittelstandskasse in Posen —gewiß nicht durch die hier behandelte Kreditbank auszufüllen ist.
B. Kontokorrentgeschäft 1 ).
a) Begriffliches. Juristisch ist das Kontokorrent eine „gegenseitigeKreditgewährung" zwischen der Bank und dem Bankkunden, wobei die Rollendes Gläubigers und Schuldners wechseln. Der Kontokorrentvertrag gewährt imGegensatz zum Lombard und Diskont einen jederzeit kündbaren Kredit auf unbe-stimmte Dauer, zu unbestimmter Summe innerhalb einer bestimmten Höchstgrenze,mit schwankendem Zinsfuß. Im Kontokorrent bilden alle Posten ein Ganzes: Soll-und Habenposten werden gegenseitig aufgerechnet, durch Kompensation erledigt,nur der Saldo wird geschuldet. Mit dessen Anerkennung wird die ganze Rechnungals richtig anerkannt. Jede Einzahlung wird sofort verzinst; soweit im Saldo Zinsenenthalten sind, wird Zinseszins erhoben, was §355 desHGB. ausdrücklich erlaubt.Der unbezahlte Saldo wird auf die neue Rechnung vorgetragen.
Wirtschaftlich ist das Kontokorrent „Verkehr in laufender Rechnung",daher auch „Buchkredit" genannt. Es vermittelt eine dauernde Geschäftsver-bindung zwischen Bank und Bankkunden in der Weise, daß letzterer seine Betriebs-überschüsse der Bank einlegt und seine Betriebsbedürfnisse über seine eigenen Mittelhinaus durch Bankkredit deckt. Der Kunde erscheint in der Bankbilanz bald unter„Kreditoren", bald unter „Debitoren", so jedoch, daß auf dem Boden unsererdeutschen — expansiven — Kreditwirtschaft die Debitoren („Buchkredite") alsGanzes grundsätzlich überwiegen.
b) Die privatwirtschaftliche Bedeutung des Kontokorrentkredits besteht fürden Kreditnehmer in der Abhebung der jeweils benötigten Summe,sowie in sofortiger, zinsbarer Anlage der jeweiligen Eingänge, endlich in Rückzahlungdes Kredits, wann und in welcher Höhe er dazu willens und in der Lage ist. Einweiterer Vorteil für den Kunden besteht in der persönlichen und dauernden Be-ziehung zur Bank, die öfter über das Geschäftliche hinausreicht. Nicht selten —besonders in den patriarchalischen Zeiten des Privatbankers —: bestand die Konto-korrentverbindung Generationen hindurch. Aber auch manchem von uns ist seineBeziehung zur Diskonto- oder Deutschen Bank-Gruppe bereits angeerbt. DurchZersplitterung seiner Bankgeschäfte schädigt der Geschäftsmann seinen Kreditund geht jener Bankdienste verlustig, die auf einer Vertrauensstellung zwischenihm und „seiner" Bank beruhen.
Die privatwirtschaftliche Bedeutung des Kontokorrentgeschäfts für die B a n kberuht neben verhältnismäßig hohen Zinsgewinnen auf allen Vorteilen dauernderGeschäftsverbindung, welche ihr regelmäßige Geschäfte zuführt. DasKontokorrent gilt als Grundlage einer „stabilen Minimaldividende". Diese Vor-teile hängen jedoch von der Häufigkeit der Umsätze ab, die Bank darf ihre Gelderin K. K.-Kredit nicht ungenutzt festlegen: „das Geld soll arbeiten" und der gewährteKredit tatsächlich benutzt werden, da die Bank dem Kunden die Gelder zur Ver-fügung halten muß. Bei einer größeren Zahl von Kontokorrentverbindungen werdensich Einzahlungen und Abhebungen vielfach ausgleichen; die Bank wirtschaftet,
*) S. B u f f, Das Kontokorrentgeschäft im deutschen Bankgewerbe. Stuttgart, Cotta.1904. Derselbe, Zur Frage der Kontokorrentkredite. (Bankarchiv, III. Jahrg. 1903/04.S. 200ff.). Endemann, Handbuch des Handelsrechts. Band III. S. 936. Theusner,Die rechtliche Natur des Kontokorrentvertrages. Halle 1901. J. Greber, Das Konto-korrentverhältnis. Freiburg 1893. J. Mohr, Der Kontokorrentverkehr. Berlin 1902.Kr ei big, Kontokorrent lehre. Wien 1904. Schmidberger, Kontokorrent. Frank-furt a. M. 1907.