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dieser Kredite sei auf das unten über Reportgeschäft Gesagte verwiesen. Manbetrachte Debitoren und Kreditoren gesondert.
d) Im einzelnen: die Debitoren. Innerhalb der Debitoren unterscheidetman gedeckte und ungedeckte, wobei jedoch der Irrtum abzulehnen ist, als ob ersteredie besseren und sichereren seien.
Gedeckt kann der Kredit sein durch Bürgschaft (öfters selbstschuldnerischeHaftung des Bürgen oder Gesamtbürgschaft mehrerer Bürgen). Da der Bürge denSchuldner überwacht und gegebenenfalls zurücktreten kann, so übt der Bürgschafts-kredit eine erzieherische Wirkung. Man denke an das, was die älteren englischenNationalökonomen von den schottischen „cash credits" erzählen. Sicherheits-hypotheken werden meist zweite und dritte Hypotheken betreffen, da die erstender Beschaffung von Anlagekapital dienen. Daneben steht Deckung durch Warenund Warenpapiere, vor allem Seedokumente. Zwecks dauernder Kontokorrent-unterlage erfolgt öfters Austausch der älteren Konossemente gegen neuere: der Kundeverkauft die alten Lagerbestände und legt neue ein. Eine erhebliche Rolle spielenLebensversicherungspolicen. Die Banken legen sich öfters eine Abteilung für Lebens-versicherung zu, vorwiegend zu dem Zweck, um die Policen zur Kreditunterlagezu machen. Die wichtigsten von allen Sicherheiten sind jedoch Effekten. Von denDebitoren der Deutschen Bank waren am 31. Dez. 1913: 54,6%, von den Debitorender. Dresdner Bank 47,4% durch börsengängige Effekten gedeckt. Solche Kreditedienen überwiegend — nicht ausschließlich — der Effektenspekulation; häufigsind gerade diese „gedeckten" Kredite nicht die besten. Deckung durch eigeneAktien des Schuldners ist verschleierter Blankokredit 1 ).
Ungedeckter oder Blankokredit beruht auf persönlichemVertrauen. Bei sachkundiger Geschäftsführung sind die ungedeckten Kredite einerBank die besten 2 ). Großbanken bevorzugen den gedeckten Kredit, weil die Be-dingungen der Deckung den nachgeordneten Instanzen paragraphenmäßig vor-zuschreiben sind. Blankokredit ist weniger Sache der zentralisierten Großbank,als vielmehr des lokal eingewurzelten Filialdirektors, mehr noch Aufgabe des Pri-vatbankers. So hat z.B. in der Pforzheimer Bijouterieindustrie der Privatbankerdurch reichlichen Blankokredit — auf Grund genauer persönlicher Kenntnis nichtnur des Kreditnehmers, sondern auch seines Kundenkreises — emporstrebendenElementen aus der Arbeiterschaft den Weg zur Verselbständigung gebahnt und einwohlhabendes mittleres Unternehmertum großgezogen 3 ). Wo der Privatbankernoch freie Hand hat — freilich begrenzt durch die Größe seines Portemonnaies —,muß der Filialdirektor nicht selten schon Absage erteilen in Rücksicht auf die ent-fernte Zentrale, bei der das persönliche Vertrauensmoment weniger wiegt. BeiBewilligung größerer Blankokredite ist er von einem Gremium, meist vom Vorstandund Aufsichtsrat, abhängig. Wo die Aktienbank aus einem Privathause hervor-wuchs, da wirken die „liberalen" Grundsätze der Vorzeit noch nach, die in derProvinz so lange ungefährlich sind, als die alten persönlichen Beziehungen fort-bestehen. Am wenigsten ist Blankokredit Sache einer unter staatlichem Einflußstehenden Bank, wie der Reichsbank, schon weil hier höfische oder parlamentarischeEinflüsse drohen.
Unter den Debitoren nehmen eine besondere Stellung die Guthaben derBank bei anderen Banken ein; diese sind keineswegs gleichartig.Auf der einen Seite stehen die Guthaben der Provinzbanken bei den Zentralbanken,formell ungedeckt, aber bestes Aktivum, täglich verfügbar, privatwirtschaftlichfast so gut wie Kasse — nach dem Bilanzformular der Reichsbank von 1912 als
0 Ueber Lombardierung eigener Obligationeft vgl. O. Merckens, Bankarchiv. 12. S. 208.
2 ) Bankarchiv VIII. 1908/09. S. 114. (W. Müller, Die Organisation des Kredit- undZahlungsverkehrs in Deutschland) .
3 ) G ö 1 e r , Die wirtschaftliche Organisation der Pforzheimer Bijouterie-Industrie,passim. (Bad. Volkswirtsch. Abhandl. Bd. XII. Karlsruhe 1909).