66 G. v. Schulz e-Gaevernitz, Die deutsche Kreditbank. M
jede Bank unbeschränkten Kredit. Darüber hinaus gilt die Regel: Banken als Kredit-vermittler sollten nicht selbst des Vermittlers bedürfen, und ihre Unterschrift nichtdurch die einer anderen Bank verbessern müssen. Solche Bankziehungen kommenim deutschen Wechselverkehr kaum vor und würden von der Reichsbank als un-erlaubte Geldmacherei zurückgewiesen werden. In seltenen Ausnahmefällen könnenZiehungen von Bank auf Bank einem legitimen Geschäftsbedürfnis entspringen,z. B. eine Ziehung auf zu verkaufende Effekten, auf künftige Konsortialeinzahlungen,oder Ziehungen im Auftrage Dritter. Unsere Banken vermeiden jedoch auch solchelegitime Bankziehungen, um nicht falschen Verdacht zu erwecken. Dagegen geltenZiehungen von Privatbankers und Genossenschaften auf Aktienbanken für zu-lässig, sowohl zu Zwecken eigener Geldbeschaffung, wie zur Beschaffung von Bank-akzepten für ihre Kunden. Hier handelt es sich um die normale Funktion des Akzepts:Verbesserung und Marktgängigmachung der Wechselforderung durch die Unter-schrift eines berufsmäßigen Akzeptanten. Diesen Ziehungen entsprechen in denBilanzen der Banken vielfach jene „Bankdebitoren, durch Effekten gedeckt", welcheschlechtere Aktiva sind als die ungedeckten Bankguthaben. — Als durchaus legitimgelten Bank-auf-Bankziehungen im internationalen Verkehr: die Bankenschaffen innerhalb derGrenzen ihres Kredits Devisen zwecks Ausnutzung der Wechsel-kurse und zum intertemporalen Zahlungsausgleich. —
5. Ein illegitimer Wechsel ist endlich der „Prolongationswechsel", bei dem derAkzeptant zwar den Gegenwert des Wechsels besitzt, aber in illiquiden Gütern. Erkann den Wechsel nur bezahlen, wenn er am Verfalltage einen neuen Wechsel aufsich ziehen läßt, diesenWechsel an einen Diskonteur verkauft und mit dem erhaltenenKaufpreis den ersten- Wechsel bezahlt. Auch hier handelt es sich um eine —• wennauch verfeinerte — Vorspiegelung falscher Tatsachen. Denn der Diskonteur kauftden Wechsel als eine liquide Anlage. Eine weitverbreitete Unsitte führt zur Beschaffungvon Anlagekapital durch prolongationsbedürftigen Wechselkredit. Auch unsereKreditbanken waren an dieser Unsitte nicht unbeteiligt, indem sie Anlagekapitaldurch Trattenerneuerung in erheblichem Umfange gewährten. In einzelnen Ge-schäftszweigen, wie im Baugewerbe, feiert der Prolongationswechsel wahre Orgien.Bleiben einmal — etwa nur wegen einer Krisis des Geldmarkts, von politischenKatastrophen gar nicht zu reden — die Diskonteure aus, so brechen derartige Wechsel,die in den Aktivis unserer Kreditbanken keine unerhebliche Rolle spielen, in sichzusammen. Auch die Reichsbank war zeitweise an solchen Prolongationen nichtunbeteiligt. Ihre Zweiganstalten, besonders im Osten, hatten Wechsel oft jahrelangprolongiert, wobei die- vom Wechselumsatz berechnete Tantieme der Beamten eingewichtiges Wort mitgesprochen haben mag. Als Sicherheit war oft nur eine zweiteHypothek vorhanden. Neuerdings hat die Reichsbank — seit dem tatkräftigenEingriff Havensteins — ihr Portefeuille energisch gereinigt J ).
b) Der legitime Kreditwechsel. 1. Die normale Form des Wechselkredits istdie Ziehung des Geschäftsmanns auf sein eBank — „ Bankwechsel". Weil Bankenals kurzfristige Kreditgeber berufsmäßig und grundsätzlich für die rechtzeitigeDeckung ihrer kurzfälligen Verbindlichkeiten zu sorgen in der Lage sind, so ver-bessert das Bankakzept die im Wechsel verbriefte Forderung und macht sie markt-gängig. Durch Verkauf des Bankakzepts an einen Diskonteur kommt der Wechsel-aussteller zu billigem Betriebskapital. Freilich dient nicht jede Ziehung des Kundenauf die Bank notwendigerweise dem Kreditbedürfnisse, sie kann z. B. auch die Flüssig-machung künftiger Guthaben beabsichtigen. Dagegen bedeutet die große Masse allersolcher Ziehungen „A k z e p t k r e d i t" des Handels, der Effektenspekulation,vor allem (im heutigen Deutschland ) der Industrie 2 ). Akzeptkredit gibt die Bank
J ) v. Lumm, Deutscher Oekonomist 909 S. 350 (Artikel v. R. Franz: Die Or-ganisation des langfristigen industiellen Kredits).
a ) Ueber Akzeptkredit vgl. Fr. L e i t n e r , Das Bankgeschäft und seine Technik.
2. Aufl. Frankfurt a. M. 910. S. 274 ff. Ueber die Gefahren des Akzeptkredits schon Schulze-