138 G. v. Schulz e-Gaevernitz, Die deutsche Kreditbank: m
austausch. Diese dauernden „Beteiligungen" bedeuten Machterweiterung mit ver-hältnismäßig geringem Kapital. Mit 72 Millionen Mk. Beteiligung beherrscht dieDeutsche Bank y 2 Milliarde Aktienkapital und 1 y 2 Milliarden fremder Gelder. Wirddie große Mehrzahl oder werden gar sämtliche Aktien der Provinzbank von derGroßbank erworben, so bedeutet das innerlich eine Fusion, bei der immerhin dieformale Selbständigkeit der Provinzbank und — nicht unwichtig! — auch die altbe-kannte Firma: z. B. „Norddeutsche Bank " bestehenbleibt. In ähnlicher Weiseist die Firma „Schlesischer Bankverein" für die Deutsche Bank nicht unwichtig.Bleiben die Aktien des angegliederten Instituts an der Börse, so sind gelegentlicheAbstoßungen zu hohem Kurse möglich, ebenso Aufnahme bei sinkenden Kursen.Dieses System führt gelegentlich auch zur Ausgabe von nicht voll eingezahltenjungen AJctien mit vollem Stimmrecht. Der Erwerb solcher Aktien bildet ein beque-mes Mittel der Machteiweiterung der Großbank, ist aber mit der Verpflichtung zurspäteren Vollzahlung verbunden, die im ungelegensten Zeitpunkte sich melden kann.
Die zu einer Bankengruppe verbundenen Banken gewähren sich gegenseitige„Meistbegünstigung". Innerhalb der Bankengruppe setzt eine Art Arbeits-teilung ein. Die Großbank erweitert das Absatzgebiet ihrer Emissionen; dieProvinzbank erwirbt hauptstädtische Vertretung, damit zugleich Beteiligung andem Zahlungsverkehr aller beteiligten Konzernbanken, welche sich kostenlos gegen-seitiges Inkasso besorgen, Schecks einlösen und Ueberweisungen machen, wogegendie Reichsbank Spesen berechnet und zinslose Guthaben verlangt. Die Leitungim Emissionsgeschäft fällt der Großbank zu. Ferner vermittelt sie das Aus-landsgeschäft, vor allem die Besorgung von ausländischen Akzepten und dieEffektenkommission im Ausland. Sie setzt die Provinzbank in Verbindungmit ihren überseeischen To'chterbanken, Auslandsfilialen und ausländischen Ge-schäftsfreunden. Endlich übernimmt sie solche inländische Geschäfte, welche durchihre Größe über provinzielle Maßstäbe hinausragen. Die Provinzbanken dagegenneigen zur Depositenbank. Spargelder, auch kleiner Leute, werden durch sie angezogen.Gerade die größeren Provinzbanken gehen in der Aufsaugung privater Bankgeschäftevoran, z. T. zu übermäßigen Preisen in Zeiten der Hochkonjunktur wie 1896—1900.Die Provinzbank, nicht die Großbank, ist der „Totengräber" des Privatbankers.Dagegen trägt das Emissionsgeschäft der Provinzbank überwiegend das Merkmalder „Unselbständigkeit" 1 ); sie verschleißt die Emissionswerte der Großbank.Daneben dient ihr letztere als Geldausgleichstelle, indem sie ihre überschüssigenGelder derselben weitergibt und im Bedarfsfalle bei ihr Kredit findet. Rent-nerische Landesteile können so durch Vermittlung einer Zentralbank ihre Ueber-schüsse den Brennpunkten des Geschäftslebens zuführen. Andrerseits muß aberdie Großbank als Bank ihrer Konzernbanken mit ihrer Liquidität auch für dieLiquidität der Provinzbank eintreten. Deshalb hat sie das Recht und die Pflicht,die Kreditpolitik der letzteren zu überwachen und zu leiten, was am besten durchden Vertreter der Großbank im Aufsichtsrate der Provinzbank geschieht. SolchenGroßstädtern fällt es nicht immer leicht, sich in die Verhältnisse der Provinz hinein-zudenken. In der Provinz ist die UeLerwachung des Schuldners leichter, seine Lageoffenkundiger, so daß man in der Kreditgewährung immerhin weiter gehen kannals in der Großstadt.
Die Bildung derartiger Bankengruppen — Großbank, Provinzbank — ist wohlvereinbar mit näheren Interessengemeinschaften innerhalb der Banken derselbenBankengruppe, womit auch in der Provinz riesige Kapitalzusammenballungen ent-stehen, welche an Großbankumfang heranreichen. So verband sich die der DeutschenBank nahestehende Rheinische Kreditbank durch vertragsmäßige Interessengemein-schaft mit der Pfälzer Bank und der Süddeutschen Bank. Es bedeutete dies einen