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Volkswirtschaftliche Studien aus Rußland / von Gerhart v. Schulze-Gävernitz
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liehe, auf dem Bürgertum ruhende Finanzwirtschaft. Denneine solche Klasse gab es in Rufsland nicht. Daher lag inin der Kopfsteuer, erhoben von Staatsbauern wie Gutsbauern,der Schwerpunkt der Finanzwirtschaft b Aber da die Bauernkaum etwas verkauften, so hatten sie wenig Geld, um dieSteuer zu zahlen; ihr Ertrag war auf nicht mehr als 4 MillionenRubel berechnet, welche zudem schlecht eingingen. DasBuch von Miljukoff ist voll von Belegen der Zahlungs-unfähigheit der Bauern, welche sich massenhaft der mittelsschwerer Strafe eingetriebenen Steuer durch die Flucht ent-zogenteils nach Sibirien , teils zu den Baschkiren,teils über die polnische und littauische Grenze."Baldempfangen so schildert Miljukoff ganze Regimenterjahrelang keinen Sold und werden zu halben Bettlern undLandstreichern; bald kann das Geschwader nicht aus der Newa fahren wegen Mangel an Geld, und so wird die geplante Cam-pagne um ein Jahr aufgeschoben; hier sterben die Artilleristenvor Hunger, und dort sitzen Diplomaten im Auslande ganzeJahre ohne Gehalt 2 ."

Nach weiterer Schilderung derartiger Zustände fährtMiljukoff fort:Was unternahm die Regierung? Zunächstbestand sie auf buchstäblicher Erfüllung der Steuerauflagen,wiederholte die Befehle an die Gouverneure, bedrohte sie mitStrafen und bestrafte sie zuweilen thatsächlich, machte für dieSteuern die Steuerkommissare der Gouvernements haftbar,setzte die unteren Beamten ins Gefängnis und schickteendlich, nach Erschöpfung dieser Mittel, Militär in das be-treffende Gouvernement. Wieder wurde geschrieben, geprügelt,gestraft, eingesperrt, und nachdem alle Mittel des Zwangesversucht worden waren, wandten sich die Offiziere an ihreVorgesetzten mit derselben Frage: was jetzt thun? Es istklar, dafs der Staat andere Mittel versuchen mufste."

Aber die anderen Objekte, die man zu besteuern vor-

1 Vergl. Janschul, Grundlagen der Finanzwirtschaft. Peters-

burg 1890, S. 357; ferner Miljukoff a. a. 0. S. 635648, 692 ff.

3 Miljivkoff a. a. O. S. 505.