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nach Haxthausen häufig auf siebenjährige Lehrzeit an Fabri-kanten abgegeben.
Man machte die Erfahrung, dals diese örtliche Versetzungdie Arbeitsleistung einigermafsen steigerte. Daher pflegtenvielfach auch die Gutsherren, welche mit eigenen Leibeigenendie Fabriken betrieben, von entfernteren Gütern Arbeiterkommen zu lassen und geographisch auszutauschen. In dieserTrennung vom Lande lag einer der Gründe der Entstehungeiner besonderen Fabrikarbeiterklasse, welche zur Zeit derBefreiung schon vom Lande gelöst war und daher ohne Landbefreit wurde 1 .
Übrigens wirkt diese geographische Verpflanzung nochheute. Nur in denjenigen Bezirken des Moskauer Gouverne-ments, welche seit lange gewerblich sind, überwiegt die Zahlder im Bezirk geborenen Arbeiter; in den weniger und seitkürzerer Zeit gewerblichen Bezirken bilden noch heute dieArbeiter auswärtiger Abstammung bei weitem die Mehrzahl 2 .
Auch diese Gutshörigen, welche vom Lande und ihrer Heimatlosgelöst in den Fabriken arbeiteten, erhielten zunächst keinenLohn, sondern Beköstigung. Der Fabrikant zahlte vielmehreine feste Geldabgabe (z. B. 25 Rubel das Jahr) an den Guts-herrn oder den Agenten, welcher die Zuführung eines be-stimmten Arbeitertrupps übernommen hatte. Solche Arbeiterkamen zwar sehr billig, aber waren nur dort zu brauchen,wo keine besondere Geschicklichkeit verlangt wurde. IhreMängel waren: „kein Fleifs, keine Ordnung, stündliche Fluclit-gefahr" 3 .
Das Bedürfnis nach leistungsfähigerer Arbeit, wie siezu gewerblicher Thätigkeit, insbesondere zur Bedienungvon Maschinen, unentbehrlich ist, trieb weiter. Haxt-
1 Vergl. für die gutsherrliche Fabrik den Aufsatz von Pogojeffim Europäischen Boten 1889, insbesondere S. 8—21; ferner Tugan-Baranowski a. a. 0. S. 104 ff., sowie Sammlung statistischer Mit-teilungen über das Gouvernement Moskau Bd. IV Teil I. Erisman,insbesondere S. 55, 69, 70, 91.
2 Erisman a. a. O. S. 243.