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Auf das genaueste wurde den Fabrikanten vorgeschrieben,welche Arten und wieviel Stück Tuch sie in gegebener Zeit,sowie zu welchem Preise sie zu liefern hätten; sie wurden be-straft, wenn sie weniger produzierten oder die technischenVorschriften vernachlässigten. Ja sie wurden meist verpflichtet,nur Soldatentuch zu weben, da gewöhnlich der Bedarf dieProduktion weit überstieg.
Übrigens waren die Erfolge dieser Politik keineswegsglänzende. Gegen Ende seiner Regierung hat Peter die Grenzefür preufsisches Tuch wieder eröffnet; er überzeugte sich, dafsdie einheimischen Fabrikanten den Bedarf nicht befriedigenkonnten. Das im Inlande erzeugte Tuch war häufig schlechtund unhaltbar. Beispielsweise fand in den dreifsiger Jahrenauf Antrag des Feldmarschalls Grafen Münieh eine Unter-suchung aller Tuchfabriken statt, bei der viel schlechtesFabrikat konfisziert und die unsoliden Fabrikanten hart be-straft wurden. In ähnlicher Weise verdankte das eingehendstealler derartigen Reglements der Tuchindustie 1741 wiederumder Klage der Militärbehörden über schlechtes Tuch seineEntstehung.
Von anderen Fabrikationszweigen sind zu nennen: dieSalpeterindustrie und die Pulverfabriken, Gewehr- und Waffen-fabriken, im Zusammenhange hiermit Bergbau und Eisenver-hüttung, Segeltuchfabrikation u. s. w. Daneben standen eineAnzahl von Fabriken, welche lediglich allgemein merkantili-stischen Gesichtspunkten entprangen: Spiegelfabriken, Seiden-webereien u. s. w., letztere in gewifs sehr geringem Umfang.
Alle diese Fabriken waren ähnlich wie die FabrikenColberts und Friedrichs d. Gr. im technischen Sinne „Manu-fakturen", d. h. sie beruhten auf Handarbeit ohne Anwendungmechanischer Kraft in gemeinsamem Arbeitslokale. Ihr Absatzwar ein pflichtmäfsiger an den Staat, aber auch von diesemgewährleistet; die Produktion hatte also einen feststehendenund gleichbleibenden Charakter wie die Bedürfnisse desStaates, denen sie diente. Das „Recht auf Absatz" war hierwie stets die unvermeidliche Voraussetzung des „Rechtes aufArbeit" der Angestellten, welche die Fabrikanten fort zu ent-