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festen Geldabgabe. Im ersteren Fall vereinigte der Gutsherrdie unfreie Arbeit in gutsherrlichen „Fabriken", d. h. imtechnischen Sinne in Werkstätten oder Manufakturen 1 .
Aber nicht diese gutsherrlichen Unternehmungen warenes, welche zu den modernen Grofsbetrieben Moskaus undWladimirs auswachsen sollten 2 . Auf dem Privileg derunbeschränkten Benutzung unfreier Arbeit beruhend, warensie ohne jede Rücksicht auf die Verkehrsverhältnisse an-gelegt. Leibeigene schleppten Rohstoffe und Brennmaterialienherbei, führten Garne und Gewebe oft Hunderte von Meilennach Städten und Jahrmärkten — alles ohne Entgelt aufein Wort des Herrn. Die Leibeigenschaft war ein Faul-bett für den technischen Fortschritt; die Werkzeuge dergutsherrlichen Manufakturen waren schlecht und veraltet undwurden von widerwillig geleisteter Arbeit mifshandelt 8 . DieBedingung ihres Daseins fiel mit der Bauernbefreiung. Ins-besondere räumte der bald folgende amerikanische Bürger-krieg unter ihnen auf: er traf sie ohne Kapital und Vorrätean Rohstoff, sodafs in jenen Jahren die meisten gutsherr-lichen Fabriken sich schlössen, ohne je wieder geöffnet zuwerden 4 .
Wie in der westeuropäischen Agrargeschichte knüpft diefortschreitende Entwicklung vielmehr an die zweite Möglich-keit: der Gutsherr setzte das Eigeninteresse der Bauern inBewegung, um eine feste Geldabgabe zu erzielen. In diesemFalle mufste die bäuerliche Hausgenossenschaft einen Über-schufs über den eigenen Bedarf erzeugen und verkaufen.Dieser Überschufs konnte nicht agrarer Natur sein —
1 Ich acceptiere die von Karl Marx aufgebrachte Terminologie.
2 Tugan-Baranowski a. a. O. S. 227.
3 Uber die technische Unzulänglichkeit gutsherrlicher Fabrik-betriebe vergl. Erismann in der Statistik des Moskauer Gouvernements.Moskau 1890, Band IV, Teil I, S. 49.
4 Vergl. Mitchell, The present state of the trade between Great
Britain and Russia . Englisches Blaubuch von 1866. S. 38, 39.