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Volkswirtschaftliche Studien aus Rußland / von Gerhart v. Schulze-Gävernitz
Entstehung
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83
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bindung hausindustrieller Weberei und fabrikmäfsigen Druckesist z. B. das Unternehmen Baranoffs, welcher, ein Verlegervon Tausenden von Hauswebern, 1846 bei Alexandroff imWladimirschen gewaltige Fabrikanlagen für Färberei undKattundruck errichtete. Auch ist dieses Unternehmen be-zeichnend für die Verbindung der Wladimirschen Industriemit den asiatischen Märkten. In Chiwa , Buchara , Astrabadund Tiflis wurden Baranoffs Waren verkauft 1 .

So entstand auf russischem Boden der erste aussichtsvolleFabrikbetrieb im modernen Sinne des Wortes: fabrikmäfsigerDruck, aufgebaut auf der Beschäftigung von hausindustriellenWebern und auf der Einfuhr von Garnen. 2 Die Farben warenund sind auch heute noch vorwiegend nichtrussischer Her-kunft ; grofsenteils besitzt für sie Deutschland einen selbstdurch russische Schutzzölle bis heute nur wenig gefährdetenVorsprung 3 .

Werfen wir noch einen Blick auf die Bau m Woll-weberei, welche der also fortschreitenden Färberei die Grund-lage bot. Der Zustand um die Mitte des Jahrhunderts läfst sichauf Grund der öfters citierten Aufsätze im Industrieboten ziem-lich klar übersehen. Die Weberei vollzog sich in bäuerlichenWebewerkstätten, welche 5, 10 ja 20 Webstühle beherbergten.Der Besiter der Webstätte beschäftigte entweder Familien-angehörige oder Lohnarbeiter oder vermietete die Webstühle anselbständig webende Dorfgenossen. Noch befand sich ein Teilder Weber im Besitze der Produktionsmittel: sie kauften Garnund verkauften Gewebe. Die Mehi'zahl dagegen erhielt dieGarne bereits vom Verleger. Jedoch war auch in diesemFall die Lage der Weber noch keine ungünstige. Es be-ruhte dies vielleicht auf der landwirtschaftlichen Grundlage,welche der Gemeindebesitz gewährleistete, solange eine be-stimmte Bevölkerungsdichte nicht überschritten war. In an-schaulicher Weise wird geschildert, wie die Agenten der

1 Vergl. Swirski a. a. O. S. 15.

2 Vergl. Garelin a. a. 0. Band I, S. 201, 215, 216.

3 Vergl. Finanzbote vom 5. Febr. 1896, S. 262.