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Besitz nicht existiert. Über 100 000 Defsjätinen des Staats-besitzes sind von Wäldern bedeckt, der Rest ist grofsenteilsUnland, sodafs der Staatsbesitz in agrarpolitischer Beziehungvon geringer Bedeutung ist.
Das Privateigentum untersteht der vollen Verfügungs-freiheit des Eigentümers*, zu dieser Klasse gehört vor allemdas Land, welches die Gutsherrn bei der Bauernbefreiungerhielten; Fideikommisse bestehen in Rufsland nicht.
Das Privateigentum ist in folgender Weise verteilt:
Der kleine verbleibende Rest gehört Aktien- und Erwerbs-gesellschaften. Die Durchschnittsgröfse des adligen Gutes istin den mittleren und westlichen Gouvernements, den Gebietender Dreifelderwirtschaft und des Rübenbaues, geringer als inden südlichen und östlichen Gegenden der Steppenwirtschaftund in den nördlichen Gegenden des Flachsbaues und derW ald wir tschaft.
Werfen wir nun einen Blick auf das Bauernland.
a) Bei Gelegenheit der Bauernbefreiung wurden in denfünfzig Gouvernements des europäischen Rufsland zu bäuer-lichem Gemeindebesitz gegen 80 Millionen Defsjätinenerklärt; als Individualbesitz wurden an einzelne Bauernüber 22 Millionen Defsjätinen verteilt. Der vei'bleibende Restdes Bauernlandes gehört Kosaken , asiatischen Nomaden u. s. w.Der Gemeindebesitz herrscht in Grofsrufsland und Neurufsland,d. h. im Norden, Osten und Süden, der Individualbesitz inKleinrufsland, Polen und den westlichen Grenzprovinzen.
| DurchschnittlicherDefsjätinen % j Besitz
pro Eigentümer
Adel
Kaufleute
Kleinbürger
Bauern
Sonstige Privateigentümer
73 163 744 79,8 637,8 Defsj.
9 793 961 10,7 775,4 „
1909 603 2,1 32,9 „
5 005 824 5,5 18,0 „
1 732 713 1,9 75,5 „