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Gesetz brach mit dem Prinzip der Autonomie der Gemeinde.„Es ist bekannt," sagt die Begründung des Gesetzes, „dafshäufig von der Gemeinde solche Beschlüsse gefafst werden,welche offenbar die wichtigsten Bedürfnisse der ganzen Ge-meinde verletzen oder die Rechte einzelner Gemeindegenossenmit Fiifsen treten. Es beruht dies auf dem Mangel angeistiger Entwicklung bei der Mehrheit der bäuerlichen Be-völkerung." Dementsprechend gab das Gesetz vom 12. Juni1889 den „Landhauptmännern" das Recht, solche Gemeinde-beschlüsse anzuhalten und der Entscheidung der Bezirks-sitzung zu unterbreiten, welche zum offenbaren Nachteil derGemeinde dienen oder die gesetzlichen Rechte einzelner ihrerMitglieder verletzen. Später hat das Gesetz vom 8. Juli 1893insbesondere die Landumteilungen der Aufsicht der Land-hauptmänner unterworfen. Endlich haben die Einführungs-verordnungen zu den Gesetzen vom 7. Februar 1894 undq 26. Juli 1896, welche sich mit Stundung der Ablösungs-
zahlungen befassen, den Landhauptmännern die entscheidendeStimme bei Verteilung und Eintreibung der Steuern überwiesen.
Damit ist die alte Gemeindeautonomie gebrochen — grund-sätzlich gewifs ein Fortschritt. Denn was im Westen zur Zeitdes Merkantilstaates galt, gilt hier im Osten noch heute: derStaat ist volkswirtschaftlich aufgeklärter als die grofse Masseseiner Unterthanen, welche er, oft wider ihren Willen, zumFortschritt hinanfuhrt. Der Gedanke des Adam Smith, dafsjeder seine eigenen Interessen am besten verstünde, versagtgegenüber der breiten Durchschnittsmasse der russischenBauern: Gutsherr, Staat und nicht zum mindesten der Mirhaben durch eine schrankenlose Herrschaft über Besitz undPerson des Einzelnen die individualistische Entwicklung desBauern aufserordentlich verzögert.
Aber dieser Staatseingriff ist nur dann berechtigt, wenn<j er die Erziehung zur Selbsthilfe und zur wirtschaftlichen
Freiheit zum Ziele hat 1 : Help them to help them selves.