sich befanden, als Gutsbauerngemeinden, deren Nadjel zuwenig war, um zu leben, und zu viel, um zu sterben. Jeneeben waren von vornherein auf die eigene Kraft angewiesen,welche zu allen Zeiten das Mittel des socialen Emporsteigensgewesen ist.
Die Wahrheit dieses Satzes fand ich häufig auch dortbestätigt, wo die Bauernbank durch weitgehende und äufserstlangmütige Kreditgewährung den Bauern in den nahezu schenk-weisen Besitz von Herrenland gesetzt hat. In dem bereistenBezirk und anderwärts hörte ich von zahlreichen Fällen, dafsdie Käufer, ohne Zinsen zu zahlen, das gekaufte Land einigeJahre aussaugten und dann abgaben. Wo dagegen das Ge-schäft seitens der Bauern als ordnungsmäfsiges Kaufgeschäftaufgefafst wird, und sie durch Zins und Amortisation demEigentum zustreben, da wird das neuerworbene Land vielsorgfältiger bebaut, als der Gemeindebesitz. Bezeichnendgenug: trotz der Solidarhaft gegenüber der Bank pflegen dieKäufer das Land unter sich in solchem Falle zu endgültigemBesitz aufzuteilen. — Man kann vielleicht Einzelne, nicht abereine Volksklasse durch Geschenke emporheben.
Je mehr die eigene Wirtschaft verfällt und der Gutsbauerauf Herrenarbeit angewiesen ist, um so mehr wird das Ge-meindeland eine Fessel, die ihm erschwert, die Gunst derLage des „freien" Arbeiters geltend zu machen; in letzterLinie kann der Nadjel ein Mittel werden zur Erhaltungniedersten Lohnniveaus der landwirtschaftlichen Arbeit. Eserinnert dieses Sachverhältnis daran, dafs deutsche National-ökonomen, z. B. Max Weber , gegen eine Ausstattung derLandarbeiter des östlichen Deutschlands mit Landparzellenüberall dort sich aussprechen, wo dem Arbeiter lediglich derGutsbetrieb gegenübersteht und ihm damit das allmählicheEmporsteigen zum selbständigen Landwirt unmöglich gemachtist; ein Protest im Interesse der Arbeiter.
Die geschilderten wirtschaftlichen Verhältnisse der Guts-bauern geben nun die Erklärung für die im bereisten Bezirkherrschenden Besitzgewohnheiten, wobei das formale Rechtziemlich gleichgültig ist. Das Besitzrecht der Gutsbauern