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familien, in denen — gewifs ein äufserst altertümlicher Zug —die Herrschaft vom Vater auf den Sohn dann überging, wennletzterer an körperlicher Stärke dem Vater sich überlegen er-wies, d. h. den Vater durchprügeln konnte. Noch heute hörteich von Fällen, in denen nicht nur Väter und verheirateteSöhne, sondern auch Brüder mit ihren Familien zusammenhausen.
Zweifellos weisen ferner auf die einstige Hauskommuniongewisse Sätze des Gewohnheitsrechtes der Kosaken : der Sohn,welcher sich wider Willen des Vaters von dessen Haushaltgetrennt hat, etwa ausgewandert ist, verliert den Anspruchauf die Erbschaft des Vaters; Töchter erben nicht in dasLand; der Sohn, welcher bis zum Tode des Vaters im väter-lichen Hause gearbeitet hat, wird bei der Erbteilung bevor-zugt; der Nichtblutsverwandte, welcher, zu gleichen Rechtenin den Haushalt aufgenommen, in ihm gearbeitet und Steuerngezahlt hat, wird bei der Erbteilung als gleichberechtigterGenosse behandelt.
Alles dies sind jedoch nur schwache Reste der Vorzeit.Thatsächlich ist heute die kleine Familie bei den Kosakendurchaus vorherrschend; sie ist, ähnlich der Familie in West-europa und in den oberen Schichten der russischen Gesell-schaft, weniger eine wirtschaftliche als eine physiologische undsittliche Einheit. Scharf nennt sie das Sprichwort der Ko-saken „ein Band des Blutes, nicht der Arbeit." Diese An-schauung ist so sehr die herrschende, dafs die Väter, soweitals möglich, versuchen, den Söhnen bei deren Heirat ein Hauszu bauen und ein Stück Land abzutreten. Wenn die Familiezu arm ist, um zu teilen, so sollen Fälle vorkommen, dafsBrüder in demselben Hause, ja in derselben Stube wohnenund doch getrennten Haushalt führen. Daher die Ansiedlungder Kosaken in kleinen, unregelmäfsig gebauten Weilern,welche nichts als abgeteilte Hauskommunionen sind.
Die Sprengung der Hauskommunion und die Entstehungder kleinen Familie ist hier, wie wohl überall, vor allem einWerk der Frau. Ist doch dieser Vorgang der erste Schrittzur Befreiung der Frau überhaupt. Mit allen Kräften strebt