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Volkswirtschaftliche Studien aus Rußland / von Gerhart v. Schulze-Gävernitz
Entstehung
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nur auf Grund von Effektendepot oder Einschufs von 5 °/obis 10 % vom Werte des zu liefernden oder abzunehmendenWechsels; hohe Zinsen und Provisionen; Mangel jeglicherKreditfristen, so dafs die Banken die laufenden Kredite kündigten,sobald die Spekulanten unsicher wurden oder gröfsere Ver-luste hatten. Häutig konnten auch die Spekulanten liefern,wann sie wollten, d. h. die Geschäfte wurden oft nur vonTag zu Tag prolongiert. Es bedeutete dies Schwierigkeit derGelddisposition für die Banken, insbesondere die Notwendig-keit einer grofsen Kasse, um jederzeit die angedientenWechsel abnehmen zu können, und die Notwendigkeit grofserTrassierungskredite in Europa , um jederzeit die verkauftenWechsel liefern zu können. Für beides hielten sich dieBanken an der kreditbedürftigen und von ihnen abhängigenSpekulation schadlos h

Die Banken ihrerseits blieben dabei, wenigstens grund-sätzlich, aus der Währung, indem sie die nötigen Betriebs-mittel in Milreis womöglich dadurch beschafften, dafs sieGoldwechsel per Kassa verkauften und dafür durch Termin-käufe von Warentratten der Exporteure oder spekulativenGoldwechseln sich deckten.

Es wäre denkbar gewesen, dafs nach Beseitigung derBerliner Rubelbörse, aber bei Fortbestand (oder bei Wieder-aufleben) der Schwankungen des Rubelkurses die Spekulationsich ähnlicher Formen bedient hätte, wie der soeben ge-schilderten. Eine solche Veränderung wäre für Rufsland imVergleich mit dem früheren Zustand augenscheinlich von grofsenNachteilen begleitet gewesen, und zwar aus folgenden Gründen.

Die äufserliche Verlegung des Marktes nach Petersburg wäre aufgewogen worden durch die Abhängigkeit von denAcceptfirmen Europas dies um so mehr, da die Übertragungder Spekulation auf den Wechselmarkt eine riesige Vermehrungdieser Acceptkredite erfordert hätte. Die Kosten der Spekulation(Acceptspesen und Bankprovisionen) wären viel beträchtlicher

1 Über eine andere, ähnlich rohe Form der Spekulation vergl.Max Weber, Zeitschrift für Handelsrecht. Band XLV, S. 40.