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1 (1890)
Entstehung
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eine Sache des Geldes sei 1 . Die Folge war, dafs im sieb-zehnten, noch mehr im achtzehnten Jahrhundert der freieBauernstand schwindet. Der englische Staat befindet sich inden Händen des gröfseren Grundbesitzes, welcher dem Kauf-mannsstande, insbesondere der Londoner City, einen gewissenEinflufs einräumt. Hierauf beruht jenes merkwürdige Staats-wesen, welches sich seit der Restauration und insbesondereseit der Thronbesteigung des Hauses Hannover entwickeltund lange unverstanden der Gegenstand der Bewunderungganz Europas war, dessen Kenntnis nicht nur wir, sonderndie Engländer selbst erst den grundlegenden Studien Gneist'sverdanken. In der Weise der antiken Republiken warenöffentliche Rechte und Pflichten bei einer beschränkten An-zahl besitzender Vollbürger. Unter diesen aber lag die Be-deutung noch bei dem eigentlichen Adel (nobility und gentry),dessen Macht dadurch gehoben wurde, dafs er, weniger ab-geschlossen als auf dem Festlande, mit dem reichen Kauf-mannsstande sich zahlreich verschwägerte, seinen Grundbesitzdurch Familienstiftungen zusammenhielt und sein Vermögendurch das aus dem Kolonialbesitz zuströmende Kapital vermehrte.Die Herrschaft der ländlichen Grundbesitzer, unter denen derSchwerpunkt bei dem grofsgrundbesitzenden Adel liegt, ent-faltet sich in dem berühmten System des englischenSelf-government "; öffentliche Verwaltung, Rechtspflege, sowiemilitärische Gewalt lagen, vermöge des Ehrenamtes, in denHänden dieser Klasse. Wie beschränkt die Anzahl der ihr

1 Vergl. für die Bauernpolitik der preufsischen Könige: Knapp, DieBauernbefreiung, Leipzig 1887, und für die Wirkungen des Fehlens einersolchen Politik: Dr. C. J. Fuchs, Der Untergang des Bauernstandes unddas Aufkommen von Gutsherrschaften in Neuvorpommern und Rügen.Strafsburg 1888. Uber die Bauernpolitik der englischen Könige vergl.Faher, Die Entstehung des Agrarscliutzes in England S. 90, 91. Strafs-burg 1888.