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1 (1890)
Entstehung
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zugehörigen Vollbürger war, ergiebt folgende von Gneist an-geführte Statistik 1 . Im vorigen Jahrhundert betrug die An-zahl der Parlamentswähler höchstens 200 000 Personen, welchefast sämtlich in der Selbstverwaltung beschäftigt waren. GegenEnde des Jahrhunderts finden sich in England und Wales 3800 Grafschaftsfriedensrichter, doppelt soviel Gentlemen alsMilizoffiziere und Deputylieutenants, 10 000 Geschworene, über100000 Personen die als Constables, Wege-, Kirchen- undArmenaufseher, die gleiche Anzahl von Personen, die inSteuereinschätzungskommissionen öffentliche Dienste leistenungefähr also im ganzen die gleiche Zahl, wie die der Par-lamentswähler. In ähnlicher Weise lag die Miliz in denHänden der herrschenden Klasse, indem auch sie schon durchGesetze der Restauration wie die Ämter der Selbstverwaltungan einen hohen Census geknüpft war. Eine gleiche Bedeu-tung hatte die Käuflichkeit der Offiziersstellen im stehendenHeere.

Auf diesem Unterbau erhebt sich die vielgerühmte Par-lamentsverfassung , eine durchaus aristokratische Institutionund das Mittel, durch welches die herrschende Klasse dieStaatsgewalt ausübt. In beiden Häusern sind die nämlichengesellschaftlichen Elemente vertreten. Das Unterhaus ist eineVertretung der besitzenden Klassen, d. h. des ländlichenGrundbesitzes, einmal schon durch die oben angeführte be-schränkte Zahl der Parlamentswähler, den hohen Census, derfür die Mitgliedschaft selbst festgesetzt war, die Diätenlosig-keit, die Ehrenausgaben, die für die Wahl notwendigen Be-stechungen, endlich die grofse Anzahl der sogenanntenrottenboroughs", d. h. der verfallenen Wahlflecken, deren Besetzung,einst einer später heruntergekommenen oder ganz verschwun-

1 E. Gneist, Das englische Parlament S. 308. Berlin 1886.