nicht in Frage kam, und noch mehr da, wo, wie hei derWollenindustrie, mit dem industriellen gleichzeitig ein land-wirtschaftliches Gewerbe geschützt wurde, wurde auch überHandel und Industrie ein ganzes Füllhorn staatlicher Schutz-und Beförderungsmafsregeln ergossen. Waren es doch dieletzteren Erwerbszweige gerade, welche nach der herrschendeninerkantilistischen Theorie Geld ins Land brachten und daherfür den Staat am wichtigsten waren. Wie weit jene staat-liche Fürsorge ging, beweist z. B. die zu Gunsten der Woll-industrie erlassene Bestimmung, dafs kein Toter ohne Wollebeerdigt werden durfte. Auch der Tod sollte noch dem Ab-satz der Produkte jener Industrie dienen, auf der, wie manmeinte, der Reichtum Englands , d. h. der englischen Aristo-kratie, beruhte.
Die Verhältnisse der gewerblichen Arbeiter aber warennach Weise des aufgeklärten Polizeistaates autoritativ geregelt.Das Lehrlingsgesetz der Elisabeth von 1562 beschränkte dieZahl der im einzelnen Betriebe zu beschäftigenden Lehrlingeund hatte damit dem erwachsenen Arbeiter Beschäftigunggarantirt. Wo diese Vorschriften beobachtet wurden, ver-mifste der Arbeiter die ihm durch sie vorenthaltene Freiheitbei der Regelung des Arbeitsvertrages wenig. Aber gerade dermerkantilistische Geist der Gewerbepolitik beschleunigte dasAufblühen der Grofsindustrie, welche, mit der alten Gewerbe-ordnung unvereinbar, dieselbe durchbrach.
Ganz besonders erfreute sich der Handel der Gunst derherrschenden Klasse, die auf das engste mit dem reichenKaufmannsstande verknüpft war. Handelsinteressen werdeninsbesondere für die auswärtige Politik in weitestem Mafsemafsgebend. Nicht mit Unrecht hat man die auswärtige,vornehmlich vom Oberhause gemachte, Politik Englands imvorigen Jahrhundert als „Krämerpolitik" bezeichnet.