Druckschrift 
1 (1890)
Entstehung
Seite
10
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Wie im alten Rom stehen die Vollbürger und Eigen-tümer dem persönlichen Betriehe der Landwirtschaft fern.Das Wortfarmer", ursprünglich den Pächter bezeichnend,wird nunmehr auf jeden, der persönlich den Ackerbau betreibt,angewendet, so dafs es heute in England , noch mehr aberin Amerika , ebensogut den Eigentümer bedeuten kann. Unterlandlord" versteht man dagegen nicht mehr, was das Worteigentlich besagt, den Eigentümer schlechthin, sondern nurden von seinen Pachtrenten lebenden Grofsgrundbesitzer.Diese Veränderung in der Bedeutung der Worte ist bezeich-nend für die wirtschaftliche Entwicklung.

Es ergeben sich für den heutigen Besitzzustand, welchersich im grofsen und ganzen während des vorigen Jahrhundertsfeststellte, nach den Aufstellungen von Arthur Arnold 1 folgendestatistische Resultate, welche die Grundbesitzverhältnisse Eng-lands als durchaus eigentümlich und vom übrigen Europa verschieden erscheinen lassen. 7000 Grundherrn, als Inhabervon 10 900 Landgütern von mehr als 1000 acres, besitzen mehrals vier Fünftel des nutzbaren Landeigentums des Ver-einigten Königreichs; in England besitzen die Pairs ein Viertel,in Schottland sogar fünf Pairs zusammen ein Viertel des ge-samten Grundbesitzes. Halb England ist im Besitze von 150Personen, halb Schottland von 75, halb Irland von 35. Wenndie englische Aristokratie wie einst die römische ihre Machtzur Latifundienbildung gemifsbraucht hat, so beruht die Ab-wendung eines gleich unheilvollen Erfolges für England darauf,dafs infolge einer Umgestaltung der englischen Volkswirtschaftdie agrarischen Verhältnisse überhaupt in zweite Linie rücktenund ganz andere Faktoren für die Macht und Gröfse Eng-lands die mafsgebenden wurden.

1 Vergl. Arthur Arnold, Freeland 1880. Preuss. Jahrb. 1880. Bd. 46,S. 401 ff.