Druckschrift 
1 (1890)
Entstehung
Seite
20
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einefriendly society" machten. Nachdem auf Grand derälteren Lehrlingsgesetze (5 Eliz. c. 4; 5 und 6 Edward VIc. 22; 2 u. 3 Philipp and Mary e. 11) die Institution wieder-holt Verurteilungen gegen die Arbeitgeber erwirkt hatte, wufs-ten letztere vorläufige Suspension der Gesetze herbeizuführen(1803). Obgleich dieInstitution" 10000 Pfd. Sterl. für einePropaganda zu Gunsten der Gesetze, Petitionen etc. ausgab,wurden sie 1814 aufgehoben.

Noch leichter war es natürlich der Grofsindustrie, diegesetzliche oder gewohnheitsmäfsige Regelung des Lehrlings-wesens in denjenigen Gewerben zu durchbrechen, welche ent-weder gar nicht, wie die Baumwollindustrie, dem Gesetz derElisabeth unterstanden oder ihm nur durch königliche Charterunterworfen waren, wie die Wirkerei und die Messerfabrikation,indem hier die Korporation der Arbeitgeber angewiesen war,das Gesetz des fünften Jahres der Elisabeth cap. 4 und alleandern Gesetze in Beziehung auf Lehrlinge und die Beschäf-tigung im Gewerbe durchzuführen". Schon im Anfang wurdenin der Wirkerei unbeschränkt Lehrlinge gehalten; daher geradehier fortwährende Arbeiterunruhen.

Wenn so die aufkommende Grofsindustrie die alteZunftordnung allenthalben durchbricht, so benutzt sie zuihrer Verteidigung die neu auftretende physiokratische Lehre.Von einem gewissen höheren Gesichtspunkte aus erklärteman die bisherige Ordnung mit einem angenommenenNaturrecht in Widerspruch. Der von ihr empfohlene freieArbeitsvertrag mit den kurzen, das Risiko des Unternehmersmindernden Kündigungsfristen ist ein Ergebnis des alles be-herrschenden Strebens nacli Erniedrigung der Produktions-kosten. Insbesondere bediente man sich der Lehren des AdamSmith , als es sich um Abschaffung des Lehrlingsgesetzes(1814) handelte.