neuer Gesetze auf alter Grundlage herbeizuführen. So langedie Agrarier die Macht in den Händen hatten, mufsten dieindustriellen Arbeitgeber stets besorgt sein, dafs jene, vonEifersucht gegen den wachsenden Reichtum der Industrie ge-trieben, den Forderungen der arbeitenden Klassen Gehörschenken würden. In der That haben derartige Versuchenicht gefehlt, so z. B. der einer gesetzlichen Lohnregelung.Immer aber scheiterten sie an der Unzulänglichkeit der Ver-waltung.
So erwies sich das System der englischen Verwaltungfür die Arbeiter höchst ungünstig. Der Arbeitgeber, welcherdie Ämter der Selbstverwaltung bekleidete, war mit den ar-beitenden Klassen nicht mehr durch jene patriarchalischenBande verknüpft, wie der ehedem herrschende Landsquire.Es war der wirtschaftliche Gegner derer, denen gegenüber erdie unparteiische Staatsgewalt vertreten sollte. Über dieWillkür und Parteilichkeit der Friedensrichter wird in jener
Zeit allseitig geklagt. Der Arbeiter werde grob und brutal
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behandelt, blofse Armut werfe den Verdacht aller möglichenVerbrechen auf ihn, seine Verteidigung werde nicht gehört,und wenn man ihm nichts beweisen könne, so bleibe immernoch übrig, ihn als „rogue and vagabond" (Schuft undVagabunden) in die Tretmühle zu schicken — dies warenoft und nicht ohne Grund gehörte Beschwerden. Insbeson-dere ist es dem Friedensrichter zuzuschreiben, wenn dasLehrlingsgesetz der Elisabeth und das Gesetz vom 29. Juli1800, welches, abgesehen davon, dafs es Koalitionsverboteerliefs, die Bestimmungen über die Beschäftigung der Ar-beiter ausdrücklich aufrecht erhielt, keine Anwendung fan-den. In der That war das Amt des Friedensrichters, weilin der Hand der einen Partei befindlich, ungeeignet, zwischenArbeiter und Arbeitgeber zu vermitteln. Als man später zu