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lichkeit die Entscheidung der Frage nicht schwer. Wenn dieReichen und Mächtigen bisher bei ihrer Gesetzgebung überwüstes und gemeinsames Land in den Ansprüchen des armenMannes auf die Gemeindeländereien kein Hindernis gesehenhaben, so können auch wir keines in ihren Ansprüchen beider gesetzlichen Aneignung der unbebauten Flächen Irlands finden 1 ." Wir sehen, wie die Idee der Enteignung des Grofs-grundbesitzes schon unter den Chartisten mächtig war; auchdas berühmte „land scheyie" des O'Connor ging auf dieSehnsucht der Arbeiterklasse nach Grundbesitz zurück, wiedas Wort „nationalisation of the land" überhaupt das sichersteMittel ist, englische Arbeitermassen zu begeistern.
Die bestehenden Eigentumsverhältnisse waren für die Char-tisten das Ergebnis einer „Klassengesetzgebung". „Das Gesetztritt den Armen nieder und der Reiche macht das Gesetz"war eine den Chartistenrednern geläufige Wendung.
Da sie also das ganze bestehende System für schlechthielten, so trennten sie sich von der politisch radikalen Partei,die nur gewisse Änderungen verlangte, ja traten zeitweilig inden heftigsten Gegensatz zu derselben. O'Connell, Führerder Radikalen, stimmte z. B. gegen das Zehnstundengesetz,und ein 1842 von Joseph Sturge gemachter Versuch einerVereinigung beider Parteien, mifslang schon wegen Meinungs-verschiedenheit bezüglich des Namens. Der Sturz des libe-ralen Ministeriums 1840, an dessen Stelle das von Sir RobertPeel gebildete konservative Kabinet trat, ist zum guten Teilauf die Stellungnahme der Arbeiter zurückzuführen, die dasliberale „Reformministerium" aufs äufserste halsten. Ganzbesonders bezeichnend aber für die Chartistenpartei ist dieNeutralität derselben in der Frage der Kornzölle, welche da-
1 Vergl. Lovett S. 357.
v. Schulze-Gaevernitz, Weg z. soc. Frieden.
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