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1 (1890)
Entstehung
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hervor, dafs er die Macht aus den Händen der Könige, d. h.der politischen Machthaber, mehr und mehr in die derDenker und Schriftsteller übergehen läfst, sowie daraus, dafsnach ihm die thatsächliche Macht durchaus nicht immer mitder rechtlichen zusammenfällt.

In Übereinstimmung mit den Ergebnissen der vergleichen-den Völkerkunde führt Carlyle die Entstehung gesellschaft-licher Zustände auf die Ausbildung ursprünglicher Gewalt-verhältnisse zurück: die Herrschaft des Vaters über die Fa-milie, des Häuptlings über die Horde, der Eroberer über daseroberte Volk. Je mehr nun solche Verhältnisse dauerndwerden, desto mehr wird ihr Bestand für den einzelnen unent-behrlich. Je mehr der einzelne für die Gesamtheit arbeitet, wie dies bei der zunehmenden Arbeitsgliederung der Fallist desto mehr bedarf er der Gesellschaft, des ihm vonihr gewährten Unterhaltes, der Leitung und des Schutzes.Von allen Menschenrechten", sagt Carlyle,ist das Rechtdes Unwissenden, durch den weiseren geleitet zu werden, mitMilde oder Gewalt durch ihn auf dem rechten Wege gehaltenzu werden, das unbestreitbarste. Die Natur selbst befiehltes von Anfang an, die Gesellschaft kämpft der Vollendungzu, indem sie es mehr und mehr durchführt." So ist fürCarlyle im genauen Gegensatz zur gewöhnlichen Annahmedas höchste Recht der Massen das Recht beherrscht zu werden,die schwerste Pflicht für die, die herrschen können, die Pflichtzu herrschen: dies ist der Inbegriff aller socialen Rechte undPflichten. Beide Klassen arbeiten für einander, die eine mitder Hand, die andere mitHerz und Kopf". Carlyle ver-steht unter Herrschen Hervorbringung des Gedankeninhalts,welcher als altruistisches Motiv die Menschen zum Gemein-schaftsleben zusammenschliefst; unter beherrscht werden dasLeben unter solchen, die einzelnen miteinander verknüpfenden