Umwandlung des menschlichen Willens, welche nur eineund das Ziel alles menschlichen Daseins ist. An denMenschen aber als zeitliches Wesen kann diese höchste For-derung nur in der Form von konkreten Geboten herantreten,welche — je nach dem Standpunkt der Entwicklung — mehroder weniger rein sind, d. h. neben dem Altruismus mehroder weniger die Selbstsucht mit ins Spiel ziehen. So liegtin der Befolgung jeder Sitte, so lange sie ehrlich ist, d. h.als Unterordnung unter ein objektives Gebot empfunden wird,etwas moralisches. Umgekehrt verzichtet das Sittengesetzfast nie ganz darauf, durch Lob und Tadel, womit esBefolgung oder Übertretung belegt, selbstsüchtige Beweg-gründe in Mitwirkung zu setzen. Von Sitte und Sittengesetzhebt sich das Recht ab. Während die ersteren eine Machtsind, welche das Handeln des Menschen bestimmt, istdas Recht lediglich die dem einzelnen gegebene Möglichkeitseinen Willen zu bethätigen, sei es nun in sittlichem oderselbstsüchtigem Thun. Jedes Rechtsverhältnis besteht zwischenPersonen und bedeutet ein feierlich anerkanntes Herrschafts-verhältnis. Die Summe aller Rechtsverhältnisse, d. i. dasobjective Recht stellt das System der in der Gesellschaft be-stehenden Herrschaftsverhältnisse dar.
Die Feststellung dieser Herrschaftsverhältnisse nun istdas wichtigste sociale Geschäft. In diesem Aufbau, d. h. inseinem Recht, zeigt sich der Geist eines Volkes. Diejenigen,die an der Spitze stehen, denen qualitativ oder quantitativam meisten Rechte anvertraut sind, die Herrscher, zeigen, wiebeschaffen für das Volk das Ideal des Mannes ist oder werdiesem doch am nächsten kommt. Daher sagt Carlyle: „sodas Volk wie der König " (like the people like the king.)Nach Carlyle wird die Auswahl der Herrscher richtig voll-zogen, solange hinter dem Rechte, d. h. der Möglichkeit,