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1 (1890)
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besser als es selber ist, kann es nicht wegbringen, son-dern nur was schlechter ist."

Alle Geschichte bildet einen Kampf widerstrebenderGewalten. Ursprünglich, solange der selbstsüchtige Einzel-wille das alleinherrschende war, in rein individualistischenZuständen, war dieser Kampf einbellum omnium contraomnes". Der Sieg des Stärkeren bedeutete Vernichtung desSchwächeren. Mit dem Erwachen gesellschaftlichen Lebens hörtdieser Kampf an sich nicht auf. Scheinbar ist er zwar wiederdurch die entstehende Staatsgewalt und die anderen socialenOrganisationen aus dem inneren Leben der Gesellschaft ge-bannt und mehr und mehr hinausgedrängt in die Beziehungender Völker zu einander, bis mit Zerfall der gesellschaftlichenBande der Kampf der Individuen als sogenanntefreieKonkurrenz" wieder auflebt. An Stelle der rohen Gewalttritt auch zwischen den Völkern mehr und mehr der fried-liche Wettbewerb, aber die Gewalt bleibt doch als letztesMittel im Hintergrund. Mag ihre Anwendung zwar seltenerwerden, so ist der Krieg doch der Gradmesser der Lebens-fähigkeit der Völker. Demjenigen, der sich in diesem fried-lichen oder kriegerischen Kampfe als der mächtigere erweist,gehört die Zukunft, wogegen ein Volk, das sich zu verteidigennicht mehr imstande ist, die Berechtigung zum Dasein ver-loren hat.

Ein ähnlicher Kampf vollzieht sich innerhalb der Gesell-schaft. Nur dai's es sich hier weniger um Vernichtung, alsum Unterwerfung und Beherrschung des Gegners handelt.Auf den durch Kämpfen festgestellten Machtverhältnissen be-ruhen die Herrschaftsverhältnisse, deren Summe die Gesell-schaft ausmacht. Feierlich festgestellte Herrschaftsverhältnissesind Rechtsverhältnisse, ein Satz, welchen Carlyle kurz mitden WortenMacht ist Recht" zu bezeichnen pflegt. Sobald

v. Scliulze-Gaevernitz, Zum soc. Frieden. 11