Druckschrift 
1 (1890)
Entstehung
Seite
198
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Nach Carlyle ist die englische Verfassung nichts in sichvollendetes, in ihrem Princip unantastbares. Vielmehr siehter in ihr eine Mifshildung, wie sie unglückliche geschichtlicheEreignisse, vor allen die sogenannteruhmreiche Revolution"herbeigeführt haben. Er hält es für wünschenswert undnicht für unmöglich, dafs die Exekutivgewalt später gestärktwerde.

Wie kommt es nun, dafs diese zufällig historische Erschei-nung für das Muster und Ideal der Verfassung angesehenund seit der Wende des Jahrhunderts allenthalben nachgebildet,ja übertroffen wurde? Die revolutionäre Bewegung beganndie Geister zu ergreifen, nachdem das herrschende Gesell-schaftssystem unwahr und haltlos geworden war. Hierausentsprang der Ilafs gegen die bestehenden Gewalten, derWiderwille gegen Autoritäten überhaupt. Hieraus entsprangauch die Forderung, dafs keine Regierung ohne Zustimmung derRegierten vor sich gehen solle, ein Satz, der, genau besehen,dem Wesen jeder Regierung widerspricht und wörtlich durch-geführt nur in Anarchie enden könnte. Derselbe ist dereigentliche Inhalt jener politisch radikalen Bewegung, welchenichts als eine einzelne Seite der allumfassenden Erscheinungist, die wir Revolution genannt haben. Dieselbe mufste eineinnere Verwandtschaft mit der englischen Verfassung empfinden,obgleich dieselbe nichts weniger als aus demokratischem In-teresse entwickelt war, aber doch die Funktionen der Regierungüberhaupt nur noch in geringem Mafse verrichtete.

Auf dem Bunde, welchen die Revolution mit der historischenVerfassung Englands eingegangen hat, beruht der moderne Par-lamentarismus, welcher nunmehr in der französischen Republikseine folgerichtigste Ausbildung erfahren hat. Er unterscheidetsich von dem alten englischen Parlamentarismus dadurch, dafsdie Fehler, die diesem nur infolge geschichtlicher Entwicklung