Druckschrift 
1 (1890)
Entstehung
Seite
285
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Sehr eigentümlich sind die Ansichten Carlyles beziehent-lich der Pflichten, welche dem Staate hinsichtlich der natio-nalen Erziehung obliegen. Selbstverständlich ist zunächst,dai's er die Einführung der allgemeinen Schulpflicht fordert,damit der Staat auch hier ein Minimum, welches er an Bil-dung von allen seinen Angehörigen verlangen soll, zwangs-weise durchsetze. Insbesondere die Erweiterung des politi-schen Wahlrechts verlangt eine mit ihr fortschreitende Verall-gemeinerung wenigstens der elementarsten Kenntnisse desSchreibens und Lesens, welche damals in England durchausnoch nicht allgemein zu finden waren. Carlyle verfehlt nicht,seinem Heimatstaate auf diesem Gebiete den preufsisehenStaat als Muster hinzustellen.

Wenn die soeben bezeichneten Forderungen nichts aufsei-gewöhnliches haben, so geht Carlyle weiter und stellt ausvolkspädagogischen Gründen ein Verlangen auf, welches auchheute noch seinen Landsleuten nichts weniger als genehm seindürfte. Carlyle geht von der Notwendigkeit aus, dafs dieErziehung heute auch eine körperliche sein müsse, um denMenschen nicht nur intellektuell, sondern auch physisch dengesteigerten Anforderungen des Lebens gegenüber wider-standsfähig zu machen, um so mehr, da körperlicheEnergie zugleich geistige und sittliche hervorzubringenpflege, wogegen die bisherige Erziehung mit ihremvoka-len Charakter" den jungen Menschen zwar reden, abernicht thun lehre. Er erkennt in dieser Hinsicht die Be-deutung des nationalen Sports, welchen die Engländer sohoch stellen, durchaus an, aber er verlangt mehr. UnterVerweisung auf Goethespädagogische Provinz" in denWanderjahren, welche trotz ihrer sonderbaren Darstellunghohe Weisheit enthalte, betont er die Bedeutung gemein-schaftlicher und wohldisciplinierter Bewegung für die Er-