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gesellschaftlichen Erscheinungen durchweg von göttlichem,daher unberechenbarem Willen abhängig glaubte. Dagegenhat man bis in unsere Tage die überkommene Ordnung, ins-besondere Recht, Sitte und Sittlichkeit, auf göttliche Ein-setzung zurückgeführt. Nachdem diese Ansichten zu veraltenbegannen, versuchte man, nach Vorgang der Völkerrechtslehrer,die Erklärung der gesellschaftlichen Ordnung oder vielmehrdas, was man ihr gegenüber als Ideal ansah, aus der „Na-tur der Dinge". Es war die Zeit des Naturrechts im Gegen-satz zum positiven Recht. Die lediglich negativen Tendenzendieser Richtung zeigten sich in der französischen Revolution,die auf Grund des natürlichen Menschenrechts eine neue Ge-sellschaft aufzubauen unternahm, aber lediglich die überkom-mene zerstörte. Comte bezeichnet die metaphysischen Lehrenauf dem Gebiet des Staats, der Gesellschaft u. s. w. als „Sy-stematisierung der Anarchie".
Der erste, aber mifslungene Versuch, die gesellschaftlichenErscheinungen Gesetzen einzuordnen, wurde von der eng-lischen Nationalökonomie im Anfange und der ersten Hälftedes neunzehnten Jahrhunderts gemacht. Die Methode jenerVersuche war jedoch verfehlt. Jene Nationalökonomie gehörtzweifellos noch der metaphysischen Stufe des Denkens an.Sie versucht nämlich die Gesetze der Gesellschaft nicht ausdem gegebenen, sondern aus einem augeblicherweise vor allerGeschichte vorhandenen menschlichen Individuum abzuleiten,welches sie mit gewissen Trieben, dem Erwerbs- und Ge-schlechtstrieb, ausstattet. Nach Comte 1 trägt diese National-ökonomie alle Zeichen des metaphysischen Zustandes an sich.Einmal fehle ihr jene zusammenhängende Linie des Fort-schritts , welche positive Wissenschaften auszeichne. Dort
1 Vergl. Philosophie positive IV, S. 264 ff.