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gleichen sich zur Stellung einer Vertragspartei aufschwingenkönne; der Arbeiter besitze das Hecht, seine Arbeit an ge-wisse ihm freistehende Bedingungen zu knüpfen, so wie jederandere; die gegenteilige Ansicht sei eine Folge der früherbestandenen Anschauung, dafs der Arbeiter zur Arbeit öffent-lich rechtlich verpflichtet sei u. s. w.
Der damals eintretende Umschwung der öffentlichenMeinung ist zum guten Teile dem thatkräftigen Eingreifender Positivisten in die schwankenden Tagesansichten zuzu-schreiben. Er fand in den folgenden Jahren seinen Ausdruckin einer die Gewerkvereine legalisierenden Gesetzgebung 1 .Während die erwähnte Gesetzgebung noch starken Widerstandin dem Lager beider Parteien fand, so hat sich heute dieöffentliche Meinung zu dem Standpunkt der Positivisten be-kehrt; in dieser Hinsicht giebt es keinen Unterschied mehrzwischen Liberalen und Konservativen, Arbeitern und Arbeit-gebern in England . Auf die Kämpfe der früheren Jahre zurück-blickend konnte daher F. Harrison in seiner Rede vor dem Kon-grefs der Gewerkvereine 188S sagen: mit den Gewerkvereinensei es gegangen wie mit den Eisenbahnen; erst seien sie Gegen-stand heftigster Angriffe gewesen, heute seien sie so selbstver-ständlich, dafs die Auseinandersetzung ihrer Berechtigung undNützlichkeit pedantisch erscheinen würde. Was die Positivistenschon vor dreifsig Jahren vorhergesagt hatten, erfüllt sich mehrund mehr. Die Gewerkvereine sind heute, wenn nicht zahlen-mäfsig, so doch moralisch die stärkste Macht un er den Ar-beitern. Sie lehren ihnen den Wert der individuellen Frei-heit gegenüber dem vom Socialismus befürworteten Staatsein-
1 Vergl. F. Harrison, Progress ancl Order S. 67. Longmans & Co.für die Stellung der Positivisten zu dieser Gesetzgebung. Vergl. fernerunten Kap. VII, Absclm. 3.