Druckschrift 
2 (1890)
Seite
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von letzteren bereits als eine Person von Einfluis behandelt.Daneben aber ist er der schärfsten Überwachung Seitens derArbeiter unterworfen, vor denen seine Amtsführung wie seinPrivatleben offen darliegt. Die Versammlungen englischerGewerkvereinler nehmen den Rechenschaftsbericht ihres Vor-standes nicht wie Aktionäre lediglich einregistrierend hin;sie üben das Recht wie die Pflicht der Kritik. In schwie-rigen Fragen aber erhält der Führer noch die Anleitungvon oben, d. h. der Centralstelle des Vereins; einen allge-meinen Ausstand z. B. dürfte er nicht von sich aus betreiben.Hat er nun in seinem heimischen Kreise durch Klugheit,Festigkeit und Ehrlichkeit die Probezeit bestanden, so kanner durch Wahl seiner Genossen weiter, d. h. zur Leitung desGesamtvereins aufsteigen. In dieser Stellung hat er die In-teressen nicht mehr von hunderten, sondern tausenden, oftzehntausenden von Familien wahrzunehmen. Von ihm hängtLeben und Unterhalt jener ab. Denn wenn auch bei wich-tigen Entscheidungen Abstimmungen vorgenommen werden,so giebt das Verhalten der Führer doch gewöhnlich die Rich-tung der Politik des Vereins an. Ein falscher Schritt, einNachgeben gegenüber der Leidenschaft, Vorliehe für eineTheorie, könnte für unzählige verhängnisvoll werden. Dagegenist Kenntnis des Standes seines Gewerbes nicht nur in Eng-land , sondern über die Welt Voraussetzung zur glücklichenFührung seiner Aufgabe. Er lernt weite Verhältnisse über-sehen, kleine mit grofsen Interessen abwägen. Dabei versiehter eine Thätigkeit, welche ihm als Unternehmer, Beamteneiner Aktiengesellschaft u. s. w. ein Vermögen einbringenwürde, für wenig mehr als den Lohn, den er einst mit seinerHände Arbeit verdiente, d. h. thatsächlich im Ehrenamt.Sein Auftreten ist fest, aber gemäfsigt; nicht leicht ist es,mit ihm zu einem Übereinkommen zu gelangen, denn er weifs