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2 (1890)
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militärisch gegliederten Gesellschaft wird dem Einzelnen vonder regierenden Macht seine Aufgabe zugewiesen. DiejenigeOrganisation ist die stärkste, in welcher ein blinder Glaube anden Führer herrscht; völliger Gehorsam der Soldaten gegenden Feldherrn ist die Voraussetzung kriegerischen Erfolges.Dasselbe gilt auf jener Stufe der Entwicklung aber nicht nurvom Kriege, sondern auch von den Beziehungen des Einzelnenin Friedenszeiten. Ist doch der Anführer im Kriege zugleichder Herrscher im Frieden, dessen Befehle als Gesetz vonden Unterthanen aufgenommen werden. Daher die ältestengrofsen Monarchien von Eroberungsvölkern gegründet waren,bei denen der Herrscher als Gott galt und unbeschränkterHerr über Leben und Eigentum der Unterthanen war; dennsolche Gesellschaften erwiesen sich im Kampfe um das Daseinals die stärksten. Daher ist der kämpfende Typus der Ge-sellschaft durch den Glauben an die Macht, ja die Allmachtder Regierung charakterisiert, welcher zu einer blinden Unter-werfung unter ihre Anordnungen führt. Auf der anderenSeite folgt daraus aber auch das Vertrauen, dafs die Re-gierung über dem Einzelnen als Vorsehung walte und alssolche die Aufgabe habe, ihn vor den Widrigkeiten des Le-bens zu schützen, dafs alles nicht durch, aber doch fürdas Individuum zu geschehen habe. Es entspricht diesemZustand auf Seiten der Theorie der Glaube an die Göttlich-keit oder wenigstens göttliche Einsetzung des Herrschers.

Der Umschwung, welcher diesem Zustande ein Ende be-reitet, vollzieht sich nach Spencer durch Entwicklung dergewerblichen Gesellschaft, welche den einzelnen an unab-hängiges Handeln gewöhnt. Rechtlich zeigt sich die Ent-wicklung im Übergang vom status (Sachen- und Familien-recht) zum Kontrakte. Der Glauben an die Macht der Re-gierung wird durch das Vertrauen in die eigene Kraft ersetzt.

v. Schulze-Gaevemitz, Zum soc. Frieden. II. 12