Druckschrift 
2 (1890)
Seite
182
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liberaler Gesetzgebung, für welche unter anderen die Gesetzebezeichnend sind, welche die Religionsfreiheit einführen undDissenters wie Katholiken von civil- und öffentlich-recht-lichen Nachteilen befreien. Durch Erweiterung des Wahl-rechts wurde die Klasse der Vielen beschränkt, welche unterder Zwangsgewalt der Wenigen waren. Die Aufhebung derverschiedensten Restrictivgesetze gegen Arbeiterverbindungen,Freizügigkeit, freie Meinungsäufserung und Verbreitung der-selben (stamp duty), freier Austausch der Erzeugnisse derverschiedenen Länder (Freihandel) u. s. w., wirkten in gleicherRichtung. Wenn nebenher eine Entwicklung von der mon-archischen zur parlamentarischen Regierung geht, so ist nachSpencer doch die Thatsache viel wichtiger, dafs die Re-gierungsgewalt überhaupt eingeschränkt und die Sphäre desIndividuums erweitert worden ist.In der gleichen Weisewie einst die Aufhebung der Luxusgesetze, der Gesetze,welche diese oder jene Art der Vergnügung verboten, welchebestimmte Methoden der Landwirtschaft vorschrieben, dasZugeständnis in sich schlofs, dafs es besser sei, wenn derStaat nicht eingriffe, so ist auch die Entfernung jener Schran-ken der individuellen Thätigkeit, welche im letzten Menschen-alter der Liberalismus vollbracht hat, ein praktisches Ein-geständnis, dafs der Kreis der Regierungsthätigkeit beschränktwerden solle."

Ganz anders heute. Heute ist es wieder Erweiterungder staatlichen Befugnisse und Beschränkung der individuellenFreiheit, die den sogenannten Liberalismus bezeichnet, welcherso zu einemneuen Torytum" geworden ist 1 . Gerade auf demlinken Flügel des Liberalismus, unter den sogenannten Radi-kalen, finden sich die eifrigsten Befürworter dieser Entwick-

1 Näheres hierüber am Schlüsse der Arbeit.