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2 (1890)
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machen. Dementsprechend gehören auch diese Arbeitgebernicht den Vereinigungen ihrer Berufsgenossen an. Während dieArbeitsbedingungen heute in England gewöhnlich durch Ver-handlungen der beiderseitigen Vereine festgesetzt werden,wehren diese Unternehmungen jeden Eingriff in das persön-liche Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeiter seitensDritter ab. Trotzdem sind sie gezwungen, im grofsen undganzen jenen Festsetzungen zu folgen, es sei denn, dai's sie,wie nicht selten, 'die Abhängigkeit der Arbeiter zur Herab-driickung der Löhne mifsbrauchen.

Von gewisser, wenn auch ausnahmsweise!' Berechtigungsind derartige Anlagen dort, wo es sich um Herstellung einerbesonders hohen Qualität von Waren handelt, zu der dieDurchschnittsarbeitskraft, wie sie in den Gewerkvereinen ver-treten ist, nicht genügt. Alsdann erscheint die Arbeiterfür-sorge als Mittel zur Verbesserung der produzierenden Ma-schine. Ein Beispiel einer solchen Unternehmung bildet dieSpinnerei von Hugh Mason zu Ashton under Lyne, welchebesondere Garne für die Wirkerei zu Bradford, Nottingham und Glasgow verfertigt. Die Fabrik besteht seit 50 Jahrennach demselben System und arbeitet mit den ausgezeichnetstenMaschinen und den vorzüglichsten Arbeitern. Die letzterensind zum grofsen Teil schon seit ihrer Kindheit in der Fabrik;die älteren haben noch dem Vater des jetzigen Geschäfts-inhabers und Gründer des Unternehmens gedient. Die Löhnewerden nach einer besonderen, vom Arbeitgeber aufgestelltenListe geregelt, welche höhere Löhne gewährt als die orts-üblichen. Äufserlich ist die Anlage ein Saltaire im kleinen.Die Arbeiterhäuser, welche die Fabrik umgeben, gehören demUnternehmer und werden von den Arbeitern zur Miete be-wohnt (3 sh. 6 d. bis 4 sh. wöchentlich, meist 3 Räume).Des weiteren ist eine Vorlesungshalle vorhanden, ein Lese-