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Mafse auf die Bemühungen der Arbeitgeber um die ArbeiterAnwendung. Wie jede Wohlthätigkeit, die körperlich fähigenArbeitern gegenüber die unentbehrlichen Bedürfnisse des Le-bens betrifft, pauperisiert, so bewirkt sie, wenn von Arbeit-gebern ausgehend, Abhängigkeit der Arbeiter. Wo die Kostender notwendigen Nahrung und Wohnung zum Teil durchGeschenke bestritten werden, ist stets die Möglichkeit vor-handen, eine Art des Hörigkeitsverhältnisses zu begründen,das zwar zur Zeit nicht ausgenutzt zu werden braucht, aberdoch die Möglichkeit der Ausnutzung in sich schliefst. An-ders dagegen, wo der Arbeitgeber Konsumvereine, Baugesell-schaften u. s. w. als selbständige Unternehmungen in dasLeben ruft. Hier handelt es sich um Hülfe zur Selbsthülfe,um ein „help them to help themselves". Es liegen eigeneBewegungen der Arbeiterwelt vor und das, was ein wohl-gesinnter Arbeitgeber in dieser Richtung thut, ist die Er-ziehung seiner Arbeiter zur Höhe ihrer fortgeschrittenerenGenossen und damit eben zur wirtschaftlichen Selbständig-keit — das Gegenbild des früheren Track- und Cottage-systems.
Überhaupt bleibt dem Arbeitgeber, auch wenn er rück-haltlos die Gleichberechtigung der Arbeiter anerkennt, einweites Gebiet der Thätigkeit. Dieselbe betrifft jedoch nichtmehr die unentbehrlichen Lebensbedürfnisse, sondern Erziehungim weitesten Sinne: geistige Hebung, körperliche Ausbildungund geeignete Unterhaltung. Das, was er unternimmt, trittmeist nicht als reine Freigebigkeit auf, sondern sucht die frei-willige Beteiligung der Arbeiter an der Tragung der Lasten.Sein Bestreben ist, die Unternehmungen so bald als möglichgeldlich unabhängig zu machen und die Verwaltung in dieHand der Beteiligten zu legen. Der äufserste Punkt aber,an dem sich zeigt, ob der Arbeitgeber wirklich ein Kind des