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II.
Die Fabrikgesetzgebung L
Eine Geschichte der englischen Fabrikgesetzgebung, welchewir leider noch nicht besitzen, ist nicht die Aufgabe vor-liegenden Buches. Am allerwenigsten darf auf die Einzel-heiten der gesetzlichen Bestimmungen eingegangen werden;vielmehr interessieren hier ausschliefslich die treibenden Kräftedieser ersten Arbeiterschutzgesetzgebung, welche in denjenigenLändern, die später zur Grofsindustrie übergehen, in ähnlicherWeise auftreten und gleiche Widerstände zu überwindenhaben. Auch in dieser Beziehung ist die englische Entwick-lung vorbildlich. Den Einzelheiten der gesetzlichen Regelungkommt dagegen ein solches allgemeines Interesse nicht zu.
Da seit 1832 die gewerblichen Arbeitgeber die herrschendeKlasse im Staate sind, so gewährt diese Untersuchung zugleicheinen Einblick in den Wechsel ihrer Stellung zum Arbeiter-schutz sowie zur Arbeit überhaupt. Obgleich während derersten Jahrzehnte der Agitation für die Gesetze ein grofser Teilder Arbeitgeber dieselben bekämpfte, viele auch die Gesetzgewordenen Bestimmungen in ihrer Ausführung zu hindernsuchten, so ist es doch von vornherein sicher, dafs dieserWiderstand kein geschlossener gewesen ist. Wenn daherMarx mit glänzenden Worten den Feldzug schildert, welchendas Kapital gegen die Fabrikgesetze geführt habe, so ist, die
dem Zweck eingeführt, die Arbeiterorganisationen zu sprengen, so z. B.die geplante Einführung sogenannter Gewinnbeteiligung seitens der Lon-doner Pferdebahngesellschaften, welche den mit ganz besonderen Schwierig-keiten kämpfenden Gewerkverein ihrer elenden Arbeiter vernichten soll.
1 Vorliegender Abschnitt beruht in seinem geschichtlichen Teil aufserauf den gleichzeitigen Parlamentsdebatten und Berichten auf Alfred, Iiistoryof the factory movement, London 1857.