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die Fabrikgesetze etwa verursachte Steigerung der Löhne,vermöge der mit ihr zusammenhängenden Verbesserung derArbeit eine Vermehrung der Produktionskosten nicht zurFolge haben werde. Dieser letztere Gesichtspunkt, der desInteresses der Arbeitgeber an der Hebung der Arbeiter, tauchthier neben dem Wunsche nach Beschränkung der Produktionzum. erstenmale in dem Gebiete der praktischen Politik auf,wie er von Owen bereits vor dreifsig Jahren entwickelt war.
Die Zehnstundenbewegung fand in den Gesetzen von1844, 1847 und 1850 ihren Abschlufs; das letztere Gesetzhatte den Zweck, die zahlreichen, strafrechtlich nicht zufassenden Umgehungen des früheren Gesetzes durch das so-genannte Relayssystem zu beseitigen 1 . Die Gesetzgebung wirdseit der Mitte des Jahrzehnts von den Textilgewerben aufandere Gewerbe ausgedehnt (insbesondere Extension Act andWorkshop Regulation Act 1867), eine Entwicklung, welche hiernicht interessiert, da die treibenden Kräfte dieselben blei-ben. Immer wieder begegnet man der Erscheinung, dafs diegrofsen Betriebe den Arbeiterschutz willig annehmen, währenddie kleineren und insbesondere noch die halb handwerks-mäfsigen heftigen Widerstand leisten. 1878 wird die ge-
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sarnte Gesetzgebung kodifiziert. Wenn man aber so zu demersten wirksamen Arbeiterschutz in Europa gelangt ist, soberuhte das vor allem darauf, dafs man zuerst mit einerSondergesetzgebung für die fortgeschrittenste, die socialenSchäden am frühesten zeitigende Grofsindustrie begonnenhatte und nur Schritt für Schritt vorwärtsgegangen war. Man
1 Das Gesetz führt an Stelle der gesetzlichen Arbeitszeit von zehnStunden für die durch dieselbe betroffenen Personen einen gesetzlichenArbeitstag von 6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends ein, innerhalb welcherZeit Mahlzeitspausen im Gesamtbetrage von P/a Stunden gewährt werdenmüssen, aufserdem einen freien Samstag Nachmittag von 2 Uhr an.