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zu konstruieren 1 . Von Seiten der Arbeitgeber erfolgtendamals zahlreiche Petitionen gegen die Aufhebung des Ver-bots. Dafs sie nicht persönliche Aussagen vor dem mitUntersuchung der Frage betrauten Ausschufs machten, be-gründeten die Arbeitgeber aus Lancashire damit, dafs siesolche vermieden, um sich nicht der Rache der Arbeiter aus-zusetzen — Zeichen eines Zustandes des Terrorismus.
Die Ergebnisse der Untersuchung des Ausschusses liefendahin zusammen, dafs zur Zeit Arbeiterverbündungen überdas ganze Reich verbreitet seien. Die auf Grund des Ge-setzes von 1800 wie des gemeinen Rechts zahlreich vor-gekommenen Verurteilungen hätten augenscheinlich Erfolgnicht gehabt. Schwere Gewaltthaten und Friedensbrücheseien häufig mit den Arbeitseinstellungen verbunden, aufruhr-ähnliche Erscheinungen mit den Versuchen der Arbeitgeber,die Verbindungen der Arbeiter zu sprengen. Das Gesetzhabe nach der Ansicht vieler vernommener Zeugen von bei-den Seiten die Wirkung gehabt, gegenseitiges Mifstrauen undErbitterung herbeizuführen und jene Verbündungen dem Frie-den der Gesellschaft in hohem Mafse gefährlich zu machen.
Dafs als Ergebnis dieses Berichts Aufhebung des Koa-litionsverbots anstatt der ebenfalls befürworteten Verschär-fung erfolgte, giebt der socialen Entwicklung Englands die ent-scheidende Wendung. Das Gesetz von 1824 (5 George IV c. 95)hebt zunächst die statutarischen Koalitionsverbote auf, befreitsodann alle Arbeiter, welche sich zur Erhöhung der Löhne,Verkürzung der Arbeitsstunden, Verleitung zum Kontrakts-bruch und zu Nichtannahme von Arbeit, ferner zu irgend welcherRegulierung der Betriebsweise eines Gewerbes verbinden, von
1 „Common law" ist das auf Gewohnheitsrecht und Gerichtsgebrauchberuhende Recht im Gegensatz zu dem „Statute law", d. h. dem seitEduard III. entstandenen Gesetzesrecht.