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2 (1890)
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zu konstruieren 1 . Von Seiten der Arbeitgeber erfolgtendamals zahlreiche Petitionen gegen die Aufhebung des Ver-bots. Dafs sie nicht persönliche Aussagen vor dem mitUntersuchung der Frage betrauten Ausschufs machten, be-gründeten die Arbeitgeber aus Lancashire damit, dafs siesolche vermieden, um sich nicht der Rache der Arbeiter aus-zusetzen Zeichen eines Zustandes des Terrorismus.

Die Ergebnisse der Untersuchung des Ausschusses liefendahin zusammen, dafs zur Zeit Arbeiterverbündungen überdas ganze Reich verbreitet seien. Die auf Grund des Ge-setzes von 1800 wie des gemeinen Rechts zahlreich vor-gekommenen Verurteilungen hätten augenscheinlich Erfolgnicht gehabt. Schwere Gewaltthaten und Friedensbrücheseien häufig mit den Arbeitseinstellungen verbunden, aufruhr-ähnliche Erscheinungen mit den Versuchen der Arbeitgeber,die Verbindungen der Arbeiter zu sprengen. Das Gesetzhabe nach der Ansicht vieler vernommener Zeugen von bei-den Seiten die Wirkung gehabt, gegenseitiges Mifstrauen undErbitterung herbeizuführen und jene Verbündungen dem Frie-den der Gesellschaft in hohem Mafse gefährlich zu machen.

Dafs als Ergebnis dieses Berichts Aufhebung des Koa-litionsverbots anstatt der ebenfalls befürworteten Verschär-fung erfolgte, giebt der socialen Entwicklung Englands die ent-scheidende Wendung. Das Gesetz von 1824 (5 George IV c. 95)hebt zunächst die statutarischen Koalitionsverbote auf, befreitsodann alle Arbeiter, welche sich zur Erhöhung der Löhne,Verkürzung der Arbeitsstunden, Verleitung zum Kontrakts-bruch und zu Nichtannahme von Arbeit, ferner zu irgend welcherRegulierung der Betriebsweise eines Gewerbes verbinden, von

1Common law" ist das auf Gewohnheitsrecht und Gerichtsgebrauchberuhende Recht im Gegensatz zu demStatute law", d. h. dem seitEduard III. entstandenen Gesetzesrecht.