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2 (1890)
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erhalten werden, durch erlaubte oder unerlaubte Mittel sichvollzieht. Mit Recht machte J. Hume geltend, dafs z. B. einRechtsanwalt, der weniger als das übliche Honorar nähme,ebenfalls von seinen Berufsgenossen geächtet werden würde,made uncomfortable", wie die Gewerkvereinler in Beziehungauf diejenigen ihrer Genossen sagten, welche die vom Vereinaufgestellten Lohnsätze unterboten.

Das Gesetz von 1825, welches das vorjährige aufhob,war ein Kompromifs, in dem die Feinde der Koalitionsfreiheitdie Übermacht hatten. Sie hatten zwar vergeblich es dahin zubringen gesucht, mit der ganzen Schärfe des Gesetzes dieArbeiterverbündungen überhaupt hinwegzutilgen. Denn dieFreunde des Gesetzes von 1824 konnten bereits darauf ver-weisen, dafs seit der Anerkennung der Koalitionen ein Schrittzur Aussöhnung der Gegensätze schon gethan sei. Man habewenigstens keine geheimen und darum staatsgefährlichen Vereinemehr; sie seien offener geworden, ihre Mittel weniger gewalt-thätig. Bei Gelegenheit der Debatte fiel jenes in Beziehungauf die Arbeiterbewegung beherzigenswerte Wort: es sei derbeste Beweis des Machtgefühls einer Regierung, wenn sie hierMilde und Mäfsigung übe. Trotzdem war bei Abfassung desneuen Gesetzes der Eintiufs der Fabrikanten überwiegend; ihrePetitionen wurden eingehend berücksichtigt gegenüber denTausenden von Unterschriften der Arbeiterpetitionen.

Während das Gesetz von 1824 die Koalitionen allgemeinerlaubt und nur gewisse in Verbindung mit ihnen vorkom-mende Handlungen unter Strafe gestellt hatte, werden sienunmehr wieder verboten unter Zulassung einer einzigenAusnahme. Für den Fall nämlich wurden Arbeiter von dergesetzlichen Strafe befreit,dafs sie allein zu dem Zweckzusammenkommen, um über die Löhne zu beraten und zubeschliefsen, welche die in den Versammlungen anwesenden