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in den Arbeiterkreisen Bewegung hervorriefen. So waren esdaher auch jetzt noch aufsehenerregende Verurteilungen, soz. B. die von sechs Arbeitern aus Dorchester zu siebenjährigerDeportation (1834), welche den bestehenden Klassengegensatznährten und forterhielten. In ähnlicher Weise wirkte, dafsVeruntreuungen von Gewerkvereinsgeldern straflos blieben,da die Vereine in keiner Weise gesetzlich anerkannt waren.(Fall Hornby gegen Close 1866.)
Bezeichnend ist, dals das Whig-Ministerium, welches mitder Reformbill die Arbeitgeber zur Herrschaft brachte, selbstdiesen spärlichen Rest der Koalitionsfreiheit in Frage zu stellendrohte. Gerettet wurde derselbe durch seinen augenschein-lichen Erfolg, indem z. B. bereits ein parlamentarischer Aus-schul's im Jahre 1838 berichtete, dafs die Verbündungen derArbeiter zwar sehr weit ausgedehnt, auch für die Arbeitgeberhäufig sehr unbequem seien, trotzdem die Arbeitsausständegegen früher einen friedlichen Charakter angenommen hätten,und nur in einigen Ausnahmsfällen noch zu GewalttätigkeitenAnlals gäben.
Die Durchschnittsauffassung jener Zeit betrachtete dieGewerkvereine als gesetzwidrige Verbündungen, welche dieschwachen und unwissenden Arbeiter vergewaltigten, alsdas Erzeugnis von Agitatoren, die aus ihnen ihren Lebens-unterhalt machten, und mit denen zu verhandeln den Arbeit-geber entehre. Nicht selten legten die letzteren als Siegernach einem Lohnkampfe den Arbeitern die Bedingung auf,ihrem Ge werk verein abzuschwören, was natürlich die Vereinenicht sprengte, wohl aber die Arbeiter zur Unwahrheit undHeimlichkeit zwang. Am bekanntesten ist das den vereinigtenMaschinenbauern nach ihrer Niederlage 1852 abgenommeneVersprechen, ihren Verein aufzulösen, welcher thatsächlich mit