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2 (1890)
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socialen Friedens abgeben kann. Er gestand den Arbeitern dasRecht zu, ihre Arbeit so gut als möglich zu verkaufen, wieja auch die Unternehmer mit ihren Waren den besten Marktsuchten. Wie bei Verkauf ihrer Fabrikate, so hätten dieArbeitgeber auch beim Kauf der Arbeit zu verfahren, d. h.mit der Gegenpartei zu verhandeln und Vernunftgründe mitVernunftgründen zu begegnen. Nach seiner Meinung, sagteder Redner, seien die Kämpfe in der Industrie nicht wenigerauf Fehler der Arbeitgeber wie der Arbeiter zurückzuführen.Wenn man nicht so sehr bestrebt wäre, die Preise der Arbeitzu drücken, und einen versöhnlicheren Geist zeigte, so wür-den weniger Ausstände und Gesetzesverletzungen zu beklagensein. Auch dürfe man nicht zu viel von der Gesetz-gebung erwarten, vielmehr könnten praktische Erfolge nurhervorgehen durch weise Mäfsigung der Arbeitgeber wie derArbeiter in ihren persönlichen Beziehungen und gegenseitigenVerhandlungen. Wenn die Unternehmer mehr darauf sähen,die besten anstatt der billigsten Erzeugnisse hervorzubringen,so würden weniger Ausstände stattfinden.

In den Parlamentsverhandlungen von 1870 und 1871 istder Grund, weshalb aufgeklärte Arbeitgeber vollständige Legali-sierung der Arbeiterverbündungen befürworten, bereits der, dafsman dadurch allein die kostspieligen Lohnkänipfe vermeidenund friedliche Beziehungen mit den Arbeitern herbeiführenkönne. So sagt z. B. Mundella, dafs die Gewerkvereine, ob-wohl er die ihnen anhaftenden Schwächen wohl kenne, alleindem Arbeitgeber das Mittel böten, an die Arbeiteren masse"heranzukommen, um mit ihnen zu verhandeln. Ein andererArbeitgeber, welcher seit vierzig Jahren einem Gewerkvereingegenübergestanden hatte, bestätigte, dafs in seinem Gewerbe,der Teppichfabrikation, soweit seine Kenntnis zurückgehe.Ausstände überhaupt nicht vorgekommen seien, sondern stets