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2 (1890)
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auffallend kurzer Zeit umgeschlagen. Noch bei Einsetzungder Konnnission wurde vielfach die Notwendigkeit stärkererSuppressivgesetze verteidigt. Wenn man wenige Jahre daraufdie Koalitionsfreiheit in dem Umfange anerkannte, dafs derArbeiter in dieser Richtung heute schlechterdings keineWünsche mehr hat, so liegt der eigentliche Grund darin, dafsdurch das Reformgesetz von 1868 die Arbeiter zu einer po-litischen Macht geworden waren, welche die liberale Parteinicht mehr vernachlässigen konnte. Wenn diese Partei imAnfange der siebziger Jahre durch mehrere Gesetze die Ge-werkvereine legalisierte, so war dies der erste Schritt jenerallmählichen Entwicklung, welche diese Partei in eine Ver-treterin der Arbeit verwandelt und die Bildung einer beson-deren Arbeiterpartei in der Art der deutschen Socialdemokratiebisher verhindert hat.

Die Trades-Unions Acts von 1871 und 1876 gewährenden Gewerkvereinen, unter der Bedingung, dafs sie ihreStatuten registrieren lassen, diejenigen Rechte, welche denFriendly societies auf Grund früherer Gesetze bereits zustehen,d. h. die Rechte der juristischen Persönlichkeit. Sie könnenklagen und verklagt werden, Eigentum an Fahrnis und Liegen-schaft besitzen und haben einen summarischen Prozefs gegenihre Beamten wegen Veruntreuung. Aufserdem besitzen sieErleichterungen beziehentlich der Vererbung von Gesellschafts-anteilen u. s. w. Das Gesetz von 1871 erfuhr durch dasvon 1876 weitere Ausgestaltung, welches ausdrücklich inUbereinstimmung mit den Führern der Gewerkvereine er-lassen wurde. Einmal erleichtert das Gesetz die Übertragungdes in der Bank von England oder Irland angelegten Ver-mögens der Vereine auf neue Treuhänder (Trustees) für denFall, dafs die bisherigen in Vermögensverfall und ähnlichesgeraten. Ferner dehnt das Gesetz den Gerichtsstand der